Rückruf von Salaten und Aufstrichen wegen Glassplittern – diese Produkte sind betroffen

1. Dezember 2025

Von: Moritz Serif

Die Salatabteilung im Supermarkt
Ein vorsorglicher Rückruf von Salat ist im Gange (Symbolfoto/Krea AI/Google Imagen 4 Ultra).

Die Grossmann Feinkost GmbH ruft mehrere Feinkostsalate und Brotaufstriche zurück. Betroffen sind Produkte in unterschiedlichen Packungsgrößen, die bundesweit im Einzelhandel und teilweise über den Fachgroßhandel verkauft wurden.

Diese Bundesländer sind vom Salat-Rückruf betroffen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Salat- und Aufstrich-Rückruf von Grossmann Feinkost: Welche Produkte?

Der Rückruf betrifft verschiedene Salate wie Bulgursalat, Curryhappen und Nudelsalat sowie Cremes wie Chipotle- und Pesto-Rosso-Creme. Die Produkte stammen aus einer Produktionscharge, bei der das Risiko einer Verunreinigung besteht.

Betroffen von dem vorsorglichen Rückruf sind unter anderem folgende Artikel:

  • Snack Bulgursalat Kisir
  • Curryhappen
  • Russischer Salat
  • Putenbrust in Curry
  • Bunter Nudelsalat
  • Nudelsalat Thai
  • Bulgursalat Kisir
  • Chipotle- Pesto-Rosso-Creme.
MerkmalDetails
ProduktbezeichnungDiverse Feinkostsalate und Brotaufstriche
HerstellerGrossmann Feinkost GmbH, Reinbek
Verpackungseinheit160 g bis 1500 g
MHD06.12.2025 – 18.12.2025
Lotnummerdiverse, siehe EAN im Rückrufhinweis

Nach Rückruf von Salaten und Aufstrichen: Welche Gesundheitsgefahren drohen bei Fremdkörpern?

Kleine Glasstücke im Lebensmittel können bereits beim Kauen oder Schlucken gefährlich werden. Verbraucher, die diese Produkte gegessen haben, sollten bei Beschwerden ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Verletzungsgefahr durch scharfkantige Glasstücke im Mund- und Rachenraum
  • Erstickungsgefahr bei Verschlucken von Fremdkörpern
  • Innere Verletzungen im Verdauungstrakt

Grossmann-Rückruf: Was sollten Kunden jetzt tun?

Kunden sollen die betroffenen Produkte nicht essen und sie im Handel zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon. Im Verdachtsfall auf Verschlucken sollten Betroffene sofort einen Arzt oder den Rettungsdienst kontaktieren.

  • Produkte prüfen: Mindesthaltbarkeitsdaten und EAN vergleichen
  • Ware zurückbringen: Rückgabe in der Verkaufsstelle möglich
  • Gesundheitsbeschwerden: umgehend ärztliche Kontrolle veranlassen

Warum kommt es zu Lebensmittel-Rückrufen?

Rückrufe schützen Verbraucher vor Risiken, die bei der Herstellung, Verpackung oder Lagerung entstehen können. Unternehmen müssen reagieren, sobald ein Verdacht auf Gefährdung besteht.

  • Fremdkörper in Rohwaren oder Produktionsanlagen
  • Mikrobiologische Verunreinigungen wie Salmonellen oder Listerien
  • Falsch deklarierte Allergene oder Zutaten

Wer trägt die Kosten bei Rückrufaktionen?

Für Rückrufaktionen ist grundsätzlich der Hersteller verantwortlich. Er trägt die Kosten für Rücknahme, Entsorgung und Informationsmaßnahmen. Verbraucher sollen durch Rückrufe keine finanziellen Nachteile haben.

  • Rückgabe erstatteter Produkte erfolgt auf Kosten des Unternehmens
  • Ein Kassenbon ist für die Erstattung meist nicht erforderlich
  • Rechtlich haftet der Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Waren

Wo finde ich aktuelle Rückruf-Listen?

Ein weiterer aktueller Rückruf von Fisch ist bei Aldi und Kaufland im Gange. Außerdem befindet sich Apfelsaft im Rückruf. Lebensmittel-Rückruf-Listen finden Sie auf folgenden Portalen:

Was können Kunden bei einem Rückruf sonst noch tun?

Kunden können Rückrufe selbst in Gang setzen, indem sie Auffälligkeiten den zuständigen Behörden melden.

Verwendete Quellen