Sie öffnen eine Packung Kekse, doch ein metallischer Geruch irritiert Sie. Auf der Verpackung steht nichts Auffälliges, aber Sie sind unsicher: Ist das Produkt gefährlich?
Und: Wo kann ich das melden?
Wann kann ich ein Produkt melden?
Ein Produkt aus dem Supermarkt oder Discounter können Sie immer dann melden, wenn Sie den Verdacht haben, dass es Ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte. Bei Lebensmitteln kann das ein ungewöhnlicher Geruch, ein Fremdkörper oder eine fehlerhafte Kennzeichnung sein.
Bei technischen Produkten sind es oft elektrische Defekte, Brandgefahr oder verdächtige Materialien. Sie müssen nicht beweisen, dass wirklich eine Gefahr besteht – ein nachvollziehbarer Verdacht reicht aus, damit die Behörden den Fall prüfen.
Dann kann ein Rückruf angeordnet werden.
Wo melden Sie ein gefährliches Produkt?
In Deutschland gibt es keine zentrale Meldestelle für alle Produktarten. Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob es sich um ein Lebensmittel oder ein Non-Food-Produkt handelt.
Lebensmittel, Getränke und Kosmetika
Hier sind die Verbraucherschutzbehörden der Länder zuständig. In der Regel ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erste Anlaufstelle. Sie können dort telefonisch, per E-Mail oder über Online-Formulare eine Meldung abgeben.
Die Behörden prüfen den Fall und leiten ihn bei Bedarf an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter.
Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) werden andere Länder informiert, wenn ein Risiko besteht.
Non-Food-Produkte wie Elektrogeräte oder Spielzeug
Für technische Produkte sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Sie arbeiten eng mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen.
Die BAuA prüft und leitet Notifikationen an die EU weiter; die öffentliche Warnung erscheint im Safety Gate.
Welche Informationen sollten Sie bei der Meldung angeben?
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller können die Behörden reagieren. Wichtig sind:
- Produktname, Marke und Chargennummer
- Kaufdatum und Verkaufsstelle
- Fotos der Verpackung, des Produkts und möglicher Schäden
Außerdem:
- Beschreibung der Gefahr oder des Vorfalls
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Wann erfolgt ein Rückruf?
Nach Eingang der Meldung prüfen die Behörden, ob ein Risiko besteht. Dazu können Proben genommen oder Laboranalysen durchgeführt werden. Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, wird der Hersteller informiert und zu Maßnahmen verpflichtet.
Ein Produktrückruf erfolgt also nicht automatisch. Er wird erst angeordnet, wenn die Gefahr nachgewiesen ist. Der Rückruf richtet sich an Verbraucher, während eine Produktrücknahme den Handel betrifft.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Dauer hängt von der Art des Produkts und der Schwere des Verdachts ab. Bei akuten Gefahren reagieren die Behörden sofort. In anderen Fällen kann die Prüfung einige Wochen dauern.
Wenn ein Risiko bestätigt wird, informieren die Behörden die Öffentlichkeit über Warnportale, Pressemitteilungen oder das europäische Safety Gate. Auch Supermärkte veröffentlichen Rückrufe auf ihren Webseiten oder in den Filialen.
Was sollten Sie mit dem betroffenen Produkt tun?
Benutzen Sie das Produkt nicht weiter. Bewahren Sie es auf, bis die Behörde oder der Hersteller Sie kontaktiert. Manipulieren Sie es nicht selbst, um Beweise zu sichern.
Wenn ein Rückruf veröffentlicht wird, können Sie das Produkt meist im Handel zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Die Chargennummer auf der Verpackung hilft, betroffene Produkte eindeutig zu erkennen.
Nehmen Sie unbedingt den Kassenbon vom zurückgerufenen Produkt mit oder machen Sie ein Foto vom Mindesthaltbarkeits bzw. Verbrauchsdatum.
Bleibt Ihre Meldung anonym?
Sie können eine Meldung anonym abgeben.
Verwendete Quellen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- RASFF – Rapid Alert System for Food and Feed
- Eigene Recherche
