„Auf Kosten von uns allen“: Genveränderte Lebensmittel landen ohne Kennzeichnung im Supermarkt

4. Dezember 2025

Von: Moritz Serif

Obstregal im Supermarkt
Obst könnte ohne Gentechnik-Kennzeichnung im Supermarkt landen (Symbolfoto/Krea AI/Nano Banana Pro).

Im Supermarkt könnte künftig nicht mehr erkennbar sein, ob ein Produkt mit neuen Gentechnikverfahren verändert wurde. Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments haben sich in Brüssel darauf geeinigt, die bisherigen Kennzeichnungspflichten zu lockern.

Betroffen sind Pflanzen, die etwa mit der Genschere Crispr/Cas bearbeitet wurden. Laut Vereinbarung sollen sie in vielen Fällen nicht mehr unter das strenge EU-Gentechnikrecht fallen.

Was ändert sich durch die geplanten neuen Gentechnik-Regeln für Lebensmittel im Supermarkt?

Bislang mussten gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU klar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Nach der Einigung der Unterhändler soll diese Pflicht für bestimmte neue Züchtungsmethoden entfallen.

Nach Angaben der EU-Kommission hat Sicherheit jedoch oberste Priorität. Auch künftig sollen dieselben Prüfstandards gelten wie bei herkömmlichen Kreuzungen und Züchtungen.

Welche Ziele verfolgt die EU mit der Lockerung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel?

Befürworter versprechen sich durch die reformierten Regeln bessere Ernten und robustere Pflanzensorten. Obst und Gemüse könnten widerstandsfähiger gegenüber Klimaveränderungen oder krankheitsresistenter werden.

Zudem soll die Forschung vereinfacht werden. In Regionen wie Nordamerika oder Asien gelten bereits weniger strenge Auflagen, wodurch Befürworter auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte hoffen.

Wie reagieren Landwirte und Wissenschaft auf die Gentechnik-Änderung?

Der Deutsche Bauernverband bewertet den Schritt grundsätzlich positiv. Mit weniger Bürokratie und klareren Zulassungsregeln könnten neue Sorten schneller auf den Markt kommen.

Forschende betonen, dass präzise Genverfahren wie Crispr Eingriffe erlauben, ohne fremde Gene einzuführen. Dadurch seien Anpassungen an Trockenheit oder Schädlinge effizienter möglich.

Was sagen Kritiker und Verbraucherschützer zu den Plänen?

Verbraucherschützer kritisieren das Vorhaben deutlich. Sie fordern, dass Konsumenten weiterhin erkennen können, ob ihre Lebensmittel mit neuen Gentechnikmethoden hergestellt wurden.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst entscheiden können, ob sie Lebensmittel kaufen möchten, die mithilfe neuer Gentechnik erzeugt wurden„, lässt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), gegenüber supermarkt-nachrichten.de verlauten.

Dass nun sowohl die Kennzeichnung als auch die Rückverfolgbarkeit entfallen sollen, ist eine herbe Enttäuschung„, so Schröder. Schröder fürchtet „gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Statement von Foodwatch

Foodwatch schließt sich an. „Mehr als 90 Prozent der Menschen wünschen sich eine klare Kennzeichnung von Gentechnik – die soll es jetzt nicht mehr geben.“, so foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann gegenüber supermarkt-nachrichten.de

Politik und Wirtschaft würden behaupten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl hätten. „Aber Wahlfreiheit im Supermarkt soll offenbar nicht gelten, wenn sie die Geschäftsinteressen der Saatgutkonzerne bedroht“, so Methmann.

Methmann ergänzt: „Das ist ein weiteres Geschenk an die mächtige Agrarlobby – auf Kosten von uns allen. Egal ob ‚alte‘ oder ‚neue‘ Gentechnik: Verbraucher:innen müssen im Supermarkt selbst entscheiden können, ob sie mithilfe von Gentechnik erzeugte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht.“

Gentechnik-Regeln im Supermarkt: Welche Sonderregeln gelten für Bio-Produkte?

In der ökologischen Landwirtschaft bleibt der Einsatz von Gentechnik weiterhin verboten. Das EU-Parlament will jedoch zulassen, dass Spuren von gentechnisch verändertem Material im Bioanbau vorkommen dürfen, wenn sie technisch unvermeidbar sind.

Das betrifft Fälle, in denen Kreuzkontaminationen durch Pollenflug oder Verarbeitungsschritte auftreten können.

Wird auch bei Bio Gentechnik-Kennzeichnung gelockert?

In der ökologischen Bio-Landwirtschaft bleibt der Einsatz von Gentechnik weiterhin verboten. Das EU‑Parlament und der Rat unterstützen jedoch, dass Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um unbeabsichtigte Anwesenheit von NGT‑Pflanzen im Bioanbau zu vermeiden.

Für solche Eingriffe gelten die bisherigen Gentechnik-Gesetze vollständig. Änderungen daran sind derzeit nicht vorgesehen.

Was hält Moritz Serif, Chefredakteur von supermarkt-nachrichten.de von der Lockerung der Gentechnik-Kennzeichnung?

Ich, Moritz Serif, halte diese Entscheidung für einen großen Fehler. In meinem Meinungsbeitrag können Sie nachlesen, dass ich genmanipulierte Lebensmittel nicht essen möchte.

Verwendete Quellen

  • ntv.de
  • dpa
  • Presseanfrage von supermarkt-nachrichten.de an Verbraucherzentrale Bundesamt und foodwatch