Ein Hausverbot im Supermarkt kann überraschend kommen – und wirft sofort Fragen auf. Dürfen Filialleiter Kunden einfach ausschließen, und wann ist das überhaupt erlaubt? Der folgende Überblick erklärt Rechte, Pflichten und mögliche Schritte für Betroffene.
Das Wichtigste in Kürze
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Rechtliche Grundlage | Hausrecht gemäß § 903 BGB |
| Wer darf es aussprechen? | Eigentümer, Filialleitung oder beauftragtes Personal |
| Form | Mündlich oder schriftlich, aber eindeutig und nachvollziehbar |
| Häufige Gründe | Diebstahl, aggressives Verhalten, wiederholte Störungen |
| Dauer | Individuell, sollte aber verhältnismäßig sein |
| Konsequenzen bei Missachtung | Anzeige wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) |
Was bedeutet ein Hausverbot im Supermarkt konkret für Kunden?
Ein Hausverbot untersagt Ihnen den Zutritt zu den Räumen des Supermarkts. Wer trotz Verbot erneut kommt, riskiert eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
- Das Verbot gilt für den gesamten Verkaufsraum und Parkbereich.
- Betroffene dürfen den Laden weder zu Fuß noch über Dritte betreten.
- Das Hausrecht des Inhabers schützt den Betriebsablauf und die Kundschaft vor Störungen.
Wann darf ein Supermarkt rechtlich ein Hausverbot aussprechen?
Ein Hausverbot kann grundsätzlich auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes ausgesprochen werden, sofern es nicht diskriminierend oder missbräuchlich ist.
Wer ist im Supermarkt berechtigt, ein wirksames Hausverbot zu erteilen?
Nur Personen mit Entscheidungsbefugnis dürfen ein Hausverbot wirksam aussprechen. Einzelne Mitarbeitende an der Kasse oder im Regalservice dürfen kein Hausverbot aussprechen, solange sie keine Befugnis von der Leitung haben.
- Eigentümer oder Pächter
- Filialleitung oder stellvertretende Leitung
- Sicherheitsdienst mit ausdrücklicher Vollmacht
Wie muss ein Hausverbot im Supermarkt ausgesprochen werden, damit es gültig ist?
Das Hausverbot ist wirksam, sobald es der betroffenen Person zugeht und bekannt gemacht wurde. Eine schriftliche Form ist nicht zwingend, kann jedoch Missverständnisse vermeiden.
- Das Verbot kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
- Wichtig ist eine klare Formulierung („Sie dürfen diesen Markt nicht mehr betreten“).
- Grund und Dauer sollten dokumentiert sein.
Wie lange darf ein Hausverbot im Supermarkt gelten?
Ein Hausverbot kann unbefristet gelten.
Welche Gründe führen in der Praxis am häufigsten zu einem Hausverbot im Supermarkt?
Supermärkte sprechen Hausverbote meist wegen konkreter Regelverstöße aus.
- Diebstahl (verweigerte Taschenkontrolle) oder Manipulation von Waren
- Sie nehmen Hunde mit in den Supermarkt
- Selbst in einerTasche ist der Vierbeiner im Markt verboten (Ausnahme Assistenz- und Blindenhunde)
- verbale oder körperliche Angriffe
- Hausfriedensbruch nach früherer Verwarnung
- Belästigung von Kunden oder Mitarbeitenden
- Film- oder Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis
Was passiert, wenn man trotz Hausverbot einen Supermarkt betritt?
Wer trotz ausgesprochenem Hausverbot den Markt betritt, begeht Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch.
- Die Polizei kann herbeigerufen werden.
- Der Markt kann Anzeige erstatten.
- Im Wiederholungsfall drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Wie können Betroffene gegen ein Hausverbot im Supermarkt vorgehen?
Betroffene können das Gespräch mit dem Supermarkt suchen, um eine Lösung zu finden.
- Gespräch mit der Marktleitung und Bitte um Aufklärung
- Schriftlicher Antrag auf Aufhebung
- Rechtsberatung oder Einschaltung eines Anwalts bei unberechtigtem Verbot
Gilt ein Hausverbot im Supermarkt auch für andere Filialen derselben Kette?
Ein Hausverbot kann sich auch auf mehrere oder alle Filialen einer Kette erstrecken, sofern es vom jeweiligen Hausrechtsinhaber so ausgesprochen wird.
- Filialleiter dürfen nur über ihr eigenes Hausrecht entscheiden.
- Die Konzernleitung kann ein erweitertes Verbot aussprechen, etwa bei schweren Verstößen.
- Betroffene sollten nachfragen, wenn Unklarheit über die Reichweite besteht.
Welche Besonderheiten gelten bei Hausverboten gegen Minderjährige im Supermarkt?
Hausverbote gegen Minderjährige müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht allein wegen des Alters ohne sachlichen Grund ausgesprochen werden. Sprich: Sie dürfen nicht diskriminierend sein.
- Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten informiert werden.
- Bei leichten Vorfällen reicht häufig eine Verwarnung.
- Ein dauerhaftes Verbot sollte erst nach wiederholtem Fehlverhalten erfolgen.
Verwendete Quellen
- § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 123 Strafgesetzbuch (StGB)
- Verbraucherzentrale Bundesverband – Rechtsfragen zu Hausverboten
- Amtsgericht München, Urteil vom 11.10.2024 – 142 C 18533/24
Transparenzhinweis
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu rechtlichen Regelungen rund um Hausverbote im Einzelhandel. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
