Dürfen Hunde in einer Tasche mit in den Supermarkt? Das sagt das Gesetz

4. November 2025

Von: Moritz Serif

Eine Frau trägt ihren Hund in einer Tasche vor dem Supermarkt
Wir verraten Ihnen, ob Hunde in einer Tasche mit in den Supermarkt dürfen (Symbolfoto/Nano Banana Pro).

Die Einkaufstüte in der einen, den Hund in der anderen Hand – und plötzlich zögern Sie vor dem Supermarkt. Viele fragen sich: Ist der Hund in der Tasche erlaubt – oder droht Ärger an der Kasse?

Das Wichtigste in Kürze

AspektDetails
GrundregelHunde dürfen in Deutschland nicht mit in den Supermarkt – auch nicht in einer Tasche
RechtsgrundlageEU‑Verordnung 852/2004 (Lebensmittelhygiene)
AusnahmenAssistenz‑ und Blindenhunde (§ 12e BGG, AHundV)
SupermärkteAldi, Lidl, Rewe, Edeka, dm, Rossmann – überall Hundeverbot
ErlaubtAssistenzhunde mit Ausweis, erkennbar durch Weste oder Kennzeichnung
AlternativenLieferdienste, Click & Collect, Nachbarschaftshilfe oder kurzzeitige Hundebetreuung

Dürfen Hunde in einer Tasche in den Supermarkt?

Nein, Supermärkte und Discounter gestatten keine Hunde – auch nicht, wenn sie in einer Tasche sitzen. Grund dafür ist die Lebensmittelhygiene.

  • Die EU‑Verordnung Nr. 852/2004 verpflichtet Händler, Kontaminationen auszuschließen
  • Tierhaare, Speichel oder Allergene dürfen nicht in die Nähe offener Lebensmittel gelangen
  • Das gilt auch dann, wenn der Hund keinen Bodenkontakt hat

Assistenz‑ und Blindenhunde bilden die einzige Ausnahme. Sie dürfen Geschäfte mit Lebensmitteln betreten, wenn sie als Hilfshunde anerkannt sind.

Warum gilt das Hundeverbot auch für Tragetaschen?

Selbst in geschlossenen Taschen können Hunde Keime oder Tierhaare ins Geschäft bringen. Für die Hygienevorschriften macht es keinen Unterschied, ob das Tier getragen wird oder läuft.

  • Offene SB‑Theken und Frischebereiche sind besonders sensibel
  • Allergiker könnten auf Tierhaare reagieren
  • Hygieneaufsichten prüfen streng nach EU‑Standard

Das bedeutet: Auch kleine Hunde im Beutel bleiben draußen.

Wie regeln Supermärkte und Discounter die Mitnahme von Hunden?

Die großen Handelsketten verfolgen eine einheitliche Linie: kein Zutritt für Hunde – unabhängig von Größe oder ob man sie in einer Tasche mitnimmt.

Supermarkt / DiscounterHunde erlaubt?
Aldi (Nord & Süd)Nein
LidlNein
Rewe / EdekaNein
dm / RossmannNein
Netto / PennyNein
Baumärkte (z.B. Hornbach)Oft Ja

Was gilt für Assistenzhunde?

Assistenzhunde dürfen in alle Supermärkte hinein. Sie helfen Menschen mit Behinderungen und sind für diese im Alltag zwingend notwendig.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (§ 12e BGG) und die Assistenzhundeverordnung (AHundV) garantieren das Zugangsrecht – unabhängig vom Hausrecht des Betreibers:

  • Blindenführhunde
  • Signalhunde für Gehörlose
  • Assistenzhunde für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

So gelingt der Einkauf mit Assistenzhund

Führen Sie unbedingt einen Assistenzhundeausweis mit und achten Sie auf folgendes:

  • Kennzeichnen Sie den Hund sichtbar mit Weste oder Geschirr
  • Sprechen Sie das Personal bei Unsicherheit freundlich an
  • Achten Sie auf ruhiges Verhalten Ihres Hundes

Welche Alternativen haben Hundebesitzer?

Die naheliegendste Lösung für Hundehalter sind Supermarkt-Lieferservices sowie:

  • Schnelllieferdienste: Anbieter wie Flink oder Gorillas bringen Lebensmittel in Minuten
  • Click & Collect: Online bestellen, fertig gepackt abholen
  • Nachbarschaftshilfe: Freunde oder Nachbarn übernehmen den Einkauf
  • Hundebetreuung: Kurzzeit‑Plätze beim Händler oder Hundeboxen vor dem Eingang nutzen

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

Auch in Österreich und der Schweiz dürfen Kunden keine Hunde mit in den Supermarkt nehmen. Die Hygienevorschriften dort sind nahezu identisch mit der EU‑Norm.

  • Ausnahme: Assistenzhunde mit offizieller Kennzeichnung
  • Österreich: generelles Hundeverbot in Lebensmittelbetrieben
  • Schweiz: Gleiches Prinzip nach Art. 14 Hygieneverordnung

Verwendete Quellen

  • VO (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene)
  • § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)
  • Assistenzhundeverordnung (Deutschland)
  • Hygieneverordnung (Schweiz, Art. 14)
  • Eigene Recherche

Transparenzhinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und wurde bestmöglich recherchiert.