Rückruf von Muskat-Gewürz: Glutengefahr – Besonderes Risiko besteht für Allergiker

8. Dezember 2025

Von: Moritz Serif

Eine Frau im Gewürzladen
Rückruf von Muskat-Gewürz (Symbolfto/Nano Banan Pro).

Die Giba Gewürze GmbH & Co. KG ruft die gemahlene Muskatnuss der Marken Sahra und Hira zurück. Der Rückruf betrifft Packungen mit 75 Gramm Inhalt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen das betroffene Produkt nicht verwenden oder verzehren.

Der Hersteller warnt ausdrücklich vor dem Konsum, da eine gesundheitliche Gefahr für Personen mit Glutenunverträglichkeit besteht. Diese Bundesländer sind vom Rückruf betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Rückruf: Welches Muskatnuss-Gewürz ist betroffen?

In der betroffenen Charge wurde Gluten nachgewiesen, obwohl die Gewürze glutenfrei sein sollten. Damit ist insbesondere für Menschen mit Zöliakie oder einer Glutenintoleranz ein Risiko gegeben. Das betrifft ausschließlich einzelne Chargen des Produkts „Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm“ der Marken Sahra und Hira.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können anhand der aufgedruckten Chargennummer erkennen, ob ihre Packung betroffen ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum und weitere Identifikationsmerkmale stehen auf der Verpackung.

MerkmalDetails
ProduktbezeichnungMuskatnuss gemahlen
HerstellerGiba Gewürze GmbH & Co. KG
Verpackungseinheit75 Gramm
MHD31.12.2026
LotnummerL.2311.S.H

Nach Rückruf von Muskatnuss-Gewürz: Welche Gesundheitsgefahren drohen bei Gluten?

Gluten kann bei empfindlichen Personen schwere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen. Das betroffene Produkt ist daher besonders für Menschen mit einer Glutenallergie oder Zöliakie riskant.

  • Bauchschmerzen, Krämpfe und Durchfall
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Schleimhautentzündungen oder Hautausschläge
  • Nährstoffmangel bei wiederholtem Kontakt mit Gluten
  • Langfristige Darmschäden bei Zöliakie-Patienten

Was sollten Kunden jetzt tun?

Betroffene Packungen sollten sofort aus dem Haushalt entfernt werden. Der Artikel kann in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Eine Vorlage des Kassenbons ist laut Hersteller nicht nötig. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

  • Produkt prüfen: Lotnummer und Haltbarkeitsdatum vergleichen
  • Kontakt vermeiden: Ware nicht öffnen oder verwenden
  • Rückgabe: In Verkaufsstätte abgeben und Kaufpreis erstatten lassen

Warum kommt es zu Lebensmittel-Rückrufen?

Lebensmittelrückrufe sollen verhindern, dass Verbraucher durch fehlerhafte oder verunreinigte Produkte gesundheitliche Schäden erleiden. Sie sind Teil der gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen bei Qualitätsabweichungen in Produktion und Vertrieb.

  • Allergenverunreinigung: unerwartete Inhaltsstoffe wie Gluten oder Nüsse
  • Mikrobielle Belastung: Keime wie Salmonellen oder Listerien
  • Fremdkörper: Kunststoff-, Glas- oder Metallteile in Lebensmitteln

Wo finde ich aktuelle Rückruf-Listen?

Aktuell ist auch eine Backzutat im Rückruf. Außerdem befindet sich Pfeffer im Rückruf.

Lebensmittel-Rückruf-Listen finden Sie außerdem auf folgenden Portalen:

Wer trägt die Kosten bei Rückrufaktionen?

Bei einem Rückruf trägt in der Regel der Hersteller die Kosten für den Umtausch.

Verwendete Quellen

  • lebensmittelwarnung.de
  • https://www.bvl.bund.de