Dringender Rückruf von beliebtem Backmittel: Achtung Opiumalkaloide – Benommenheit und Atembeschwerden möglich

8. Dezember 2025

Von: Moritz Serif

Eine Frau rollt einen Kuchenteig aus
Ein beliebtes Backmittel befindet sich im Rückruf (Symbolfoto/Nano Banana Pro).

Die Monolith Mitte GmbH ruft den Artikel „HOSYAUSHKA Mohn 250 Gramm“ zurück. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten den Mohn nicht verwenden oder verzehren, da eine gesundheitliche Gefahr besteht. Kunden, die das Produkt gekauft haben, können dieses im jeweiligen Markt zurückgeben und erhalten den vollen Kaufpreis zurück.

Das Produkt wurde bundesweit in verschiedenen Märkten angeboten:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Rückruf Backmittel: Welche Produkte sind betroffen?

Grund für den Rückruf ist ein erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden im betroffenen Mohn. Diese Stoffe können gesundheitsschädlich wirken und sind in hohen Konzentrationen nicht für den Verzehr geeignet.

Die betroffenen Packungen sind an der Loskennzeichnung L 250921V159 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2026 zu erkennen. Der Rückruf betrifft ausschließlich die 250-Gramm-Kunststoffverpackung der Marke HOSYAUSHKA, die durch die Monolith Mitte GmbH in den Handel gebracht wurde.

MerkmalDetails
ProduktbezeichnungHOSYAUSHKA Mohn 250 Gramm
HerstellerMonolith Mitte GmbH
Verpackungseinheit250 g Kunststoffverpackung
MHD30.04.2026
LotnummerL 250921V159

Was sind Opiumalkoloide?

Opiumalkaloide sind natürliche Pflanzenstoffe, die im Samenkapselbereich des Schlafmohns vorkommen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Morphin
  • Codein
  • Thebain
  • Noscapin
  • Papaverin

Mohnsamen selbst enthalten normalerweise nur sehr geringe Mengen dieser Stoffe. Wenn allerdings bei der Ernte Pflanzenteile wie Kapselreste mitverarbeitet werden, kann der Gehalt deutlich steigen.

Nach Rückruf von Backmittel: Welche Gesundheitsgefahren drohen bei erhöhter Opiumalkaloid-Belastung?

Opiumalkaloide können bei übermäßigem Verzehr zu unerwünschten Wirkungen führen. Ein erhöhter Alkaloidgehalt kann laut EFSA bei empfindlichen Personen wie Kindern oder älteren Menschen zu Übelkeit, Schwindel oder Kreislaufproblemen führen.“

  • Müdigkeit und Schläfrigkeit
  • Übelkeit und Magenbeschwerden
  • Benommenheit oder Bewusstseinsveränderungen
  • Atembeschwerden bei höherer Aufnahme

Was sollten Kunden bei einem Rückruf tun?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten betroffene Packungen keinesfalls verzehren. Das Produkt kann in den Einkaufsmarkt zurückgebracht werden, unabhängig davon, ob der Kassenbon noch vorhanden ist. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

  • Produkt identifizieren – Chargennummer und MHD prüfen
  • Nicht verwenden – vom Verzehr wird dringend abgeraten
  • Rückgabe – in jeder Verkaufsfiliale möglich
  • Fragen klären – Hotline 0800 66 66 548 nutzen

Warum kommt es zu Lebensmittel-Rückrufen?

Rückrufe dienen dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu vermeiden und fehlerhafte Produkte schnell aus dem Handel zu nehmen.

Gründe für Rückrufe sind vielfältig:

  • Verunreinigung durch Mikroorganismen oder Schadstoffe
  • Fehlerhafte Kennzeichnung mit unzutreffenden Inhaltsangaben
  • Fremdstoffe wie Plastik- oder Metallteile im Produkt

Wer trägt die Kosten bei Rückrufaktionen?

Für Rückrufe haftet grundsätzlich der Hersteller oder Inverkehrbringer. Kunden müssen keinen finanziellen Nachteil befürchten und haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Wo finde ich aktuelle Rückruf-Listen?

Lebensmittel-Rückruf-Listen finden Sie auf folgenden Portalen:

Welche Rückrufe gibt es aktuell?

Neben dem Mohnrückruf befindet sich unter anderem Hundefutter im Rückruf. Außerdem befindet sich ein Muskat-Gewürz im Rückruf.

Verwendete Quellen

  • lebensmittelwarnung.de
  • https://www.bvl.bund.de