5 Supermarkt-Produkte, die Sie eigentlich nie wegschmeißen müssten

20. Mai 2026

Von: Dirk Veit

Mindesthaltbarkeitsdatum auf einer Verpackung (KI-generiertes Symbolfoto)

Das Datum auf der Verpackung sieht aus wie eine Warnung. Wer bis zum 15. Mai kauft und am 16. Mai schaut, greift reflexartig in den Mülleimer. Dabei ist das Mindesthaltbarkeitsdatum keine Verfallsanzeige, sondern eine Qualitätsgarantie des Herstellers. Und bei einigen Produkten ist diese Garantie schlicht nicht nötig.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Max Rubner-Institut (MRI) haben das auf Presseanfrage von Supermarkt-Nachrichten.de bestätigt – unabhängig voneinander.

MHD bedeutet nicht: „Danach nicht mehr essen“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Nr. 1169/2011) geregelt. Es gibt an, bis zu welchem Datum ein Hersteller garantiert, dass sein Produkt Geschmack, Geruch, Farbe und Konsistenz behält – bei richtiger Lagerung, ungeöffnet. Nicht mehr, nicht weniger.

Das BVL hat auf Presseanfrage erklärt: Der Produzent bestimmt Lagerbedingungen und Haltbarkeit seiner Erzeugnisse selbst. Das MHD ist so festzulegen, dass das Lebensmittel bis zum Ablauf des Datums die typischen Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist.

Der entscheidende Punkt: Nach Ablauf des MHD ist ein Lebensmittel nicht automatisch gesundheitsschädlich. Der Hersteller garantiert nur nichts mehr.

Die Wissenschaft dahinter: Der aw-Wert entscheidet

Das Max Rubner-Institut – die Bundesforschungseinrichtung für Ernährung und Lebensmittel – hat die wissenschaftliche Erklärung geliefert. Irmela Demuth und Dr. Jan Kabisch schreiben auf Anfrage: Entscheidend für die Haltbarkeit ist die sogenannte Wasseraktivität, kurz aw-Wert. Gemeint ist das frei verfügbare Wasser in einem Lebensmittel – also jenes Wasser, das Schimmelpilzen, Hefen und Bakterien als Lebensgrundlage dient.

Das Prinzip: Ist der aw-Wert hoch, können sich Mikroorganismen vermehren. Ist er gering, ist kein Wachstum möglich. Hohe Gehalte an Salz oder Zucker wirken laut MRI wachstumshemmend beziehungsweise konservierend, da sie das verfügbare Wasser effektiv binden und die Wasseraktivität reduzieren.

Dazu kommt die Lagerung: kühle und trockene Bedingungen, dunkle Umgebung, luftdichte Verpackung. Glas oder Plastik schützen deutlich besser als Papier. Wer diese Bedingungen einhält, verlängert die Haltbarkeit der betroffenen Produkte weit über das aufgedruckte Datum hinaus.

1. Speisesalz: Mikrobiologisch unbegrenzt haltbar

Salz ist eine anorganische Verbindung. Es kann nicht schimmeln, nicht gären, nicht oxidieren. Das MRI bestätigt: Salz ist aus mikrobiologischer Sicht lange haltbar und benötigt kein MHD. Auch das BVL verweist auf Anhang X Nr. 1d) der LMIV, nach der Speisesalz explizit von der verpflichtenden MHD-Angabe ausgenommen ist.

Feuchtigkeit ist der einzige Feind – sie lässt Salz verklumpen. Ungenießbar wird es dadurch nicht. Wer Salz nach Ablauf des aufgedruckten Datums wegwirft, verschwendet schlicht Lebensmittel.

2. Zucker in fester Form: Kein Verderbnisrisiko

Auch Zucker in fester Form ist laut LMIV Anhang X von der MHD-Pflicht ausgenommen. Das MRI erklärt den Grund: Zucker bindet freies Wasser und senkt damit die Wasseraktivität – die Voraussetzung für Verderb entfällt.

Zucker kann verklumpen, wenn er Feuchtigkeit aufnimmt. Verdorben ist er damit nicht. Wer Haushaltszucker nach drei Jahren noch im Schrank findet und ihn wegwirft, weil das Datum abgelaufen ist, handelt nach Bauchgefühl, nicht nach Fakten.

3. Essig: Selbst ein Konservierungsmittel

Essig enthält Essigsäure – einen Stoff, der selbst als Konservierungsmittel eingesetzt wird. Das MRI schreibt dazu: Die enthaltene Säure führt zu einer langen Haltbarkeit, sodass aus mikrobiologischer Sicht kein MHD notwendig ist.

Essig ist nach Anhang X der LMIV ebenfalls von der MHD-Pflicht ausgenommen. Hersteller, die trotzdem ein Datum aufdrucken, tun das freiwillig. Das MRI weist darauf hin, dass Unternehmen das MHD auch dann freiwillig angeben können, wenn keine Pflicht dazu besteht. Das sollten Verbraucher wissen.

4. Honig: Jahrtausende haltbar

Honig ist aufgrund des geringen aw-Wertes und des hohen Zuckergehalts aus mikrobiologischer Sicht für eine Langzeitlagerung geeignet – so formuliert es das MRI. In ägyptischen Grabkammern gefundener Honig war nach Jahrtausenden noch verzehrbar. Das liegt an zwei Eigenschaften: Der Wassergehalt liegt unter 20 Prozent, und Honig enthält Wasserstoffperoxid sowie organische Säuren mit antibakterieller Wirkung.

Honig aus dem Supermarkt
Honig ist unbegrenzt haltbar (Symbolfoto/Dall-E-3).

Das Datum auf Honiggläsern ist damit eine Herstellerentscheidung, keine rechtliche Notwendigkeit. Auskristallisierter Honig ist nicht schlecht, sondern ein normaler physikalischer Prozess. Im Wasserbad erwärmt, lösen sich die Kristalle wieder auf.

5. Weißer Reis (poliert): Kein mikrobiologisches Risiko

Trockener, polierter Weißreis hat einen sehr geringen aw-Wert. Das MRI bestätigt: Polierter Weißreis ist gegenüber Verderbnis sicher. Der ausdrückliche Hinweis auf polierten Weißreis kommt vom MRI selbst: Bei Vollkornreis kann es nach langer Lagerung zu geschmacklichen Veränderungen durch Reaktionen mit Sauerstoff kommen. Wer Vollkornreis lagert, sollte das MHD also ernst nehmen. Bei weißem Reis ist es eine Vorsichtsmaßnahme des Herstellers.

Was das MRI noch mitteilt: Staatliche Notfallreserve als Beleg

Ein Detail aus der MRI-Antwort ist besonders aufschlussreich: Auch weitere Lebensmittel eignen sich aufgrund eines geringen aw-Werts für eine Langzeitlagerung – darunter Erbsen, Linsen, Weizen, Roggen und Hafer. Diese werden bereits in der staatlichen Notfallreserve der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Krisenfälle eingelagert. Auch gezuckerte Kondensmilch ist dort vertreten, da der hohe Zuckergehalt eine sehr lange Haltbarkeit ermöglicht.

Mit anderen Worten: Der Staat lagert dieselben Produkte ein, die Verbraucher nach Ablauf des MHD wegwerfen. Das ist der deutlichste Beleg dafür, wie weit die öffentliche Wahrnehmung des MHD von der wissenschaftlichen Realität entfernt ist.

Warum steht trotzdem ein Datum drauf?

Das BVL erklärt es in seiner Presseantwort: Der Lebensmittelunternehmer trägt die Primärverantwortung für die Sicherheit seiner Produkte und legt das MHD selbst fest. Wer kein MHD aufdruckt, trägt das volle Haftungsrisiko. Ein freiwilliges Datum ist damit rechtliche Absicherung – kein Sicherheitshinweis.

Das MRI ergänzt einen wichtigen zweiten Aspekt: Mit dem MHD gehen Unternehmen auch ein Qualitätsversprechen ein. Mögliche geschmackliche und optische Einbußen durch Langzeitlagerung spielen dabei eine Rolle. Ein Produkt kann also mikrobiologisch sicher, aber qualitativ verändert sein. Verkrustetes Salz, verklumpter Zucker, dunkler Honig – das ist kein Sicherheitsproblem, aber es kann Qualitätseinbußen bedeuten.

Was heißt das für den Einkauf?

Das MHD ist kein Verfallsdatum. Es ist ein Qualitätsversprechen des Herstellers und eine rechtliche Absicherung. Bei Salz, Zucker und Essig ist dieses Versprechen laut LMIV nicht einmal vorgeschrieben. Bei Honig und weißem Reis ist die angegebene Frist kürzer bemessen als die tatsächliche mikrobiologische Haltbarkeit.

Wer Lebensmittel wegwirft, weil das Datum abgelaufen ist, sollte vorher die Sinne einschalten: Wie riecht es? Wie sieht es aus? Wie schmeckt es? Diese Prüfung ist bei Hackfleisch oder frischem Fisch essenziell – dort steht kein MHD, sondern ein Verbrauchsdatum, und das ist ein anderes Instrument mit anderer Rechtsfolge. Bei Salz, Zucker und Essig ist die Sinnesprüfung schlicht überflüssig.

Verwendete Quellen

  • Eigene Presseanfrage an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Mai 2026. Antwort von Christian Böttcher, Stellvertretender Pressesprecher
  • Eigene Presseanfrage an das Max Rubner-Institut (MRI), Mai 2026. Antwort von Irmela Demuth und Dr. Jan Kabisch
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Anhang X Nr. 1d)

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