Rückruf von Cordon Bleu: Rügenwalder Mühle bezieht Stellung

25. Juni 2026

Von: Moritz Serif

Wann ein Rückruf als abgeschlossen gilt, variiert.
Wann ein Rückruf als abgeschlossen gilt, variiert (Symbolfoto/Nano Banana Pro).

Beim Veganen Mühlen Cordon Bleu von Rügenwalder Mühle gilt jetzt: Packung checken, Nummer prüfen.

Der Grund: ein Rückruf.

Der Hersteller ruft acht Chargen wegen möglicher transparenter Plastikteilchen zurück. Nun nennt Rügenwalder Mühle auf Anfrage von supermarkt-nachrichten.de, wie die Fremdkörper in die Produktion gelangt sein sollen.

Rügenwalder Mühle: Probeentnahmebecher soll Ursache sein

Claudia Hauschild, Leiterin Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeitsmanagement bei Rügenwalder Mühle, teilt mit: „Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben wir das Produkt Veganes Mühlen Cordon Bleu mit den angegebenen Chargennummern zurückgerufen.“

Zur Ursache schreibt Hauschild: „Wie wir mittlerweile wissen, sind Teile eines zerstörten Probeentnahmebechers durch einen Rohstoff in die Produktion gelangt.“

Auch wie Rügenwalder Mühle davon erfahren haben will, antwortet sie: „Erfahren haben wir dadurch durch einige wenige Reklamationen.“

Zu möglichen Folgen teilt Hauschild mit: „Bis heute sind uns im Zusammenhang mit diesem Rückruf keine Verletzungen von Verbraucherinnen oder Verbrauchern bekannt.“

Rügenwalder nennt Supermärkte und Discounter

Wie viele Packungen der betroffenen Chargen in den Handel gelangten, sagt Rügenwalder Mühle auf Anfrage nicht.

Auch konkrete Handelsketten nennt das Unternehmen nicht. Hauschild teilt aber mit: „Der Artikel wird im Lebensmitteleinzelhandel und in Discountern verkauft. Alle Handelspartner wurden umgehend informiert.“

Laut öffentlicher Rückrufmeldung wurden die betroffenen Chargen bundesweit sowie in Teilen der Schweiz und Österreichs verkauft.

Acht Chargen Veganes Mühlen Cordon Bleu zurückgerufen

Betroffen ist das Produkt Veganes Mühlen Cordon Bleu mit Sojaprotein. Rügenwalder Mühle nennt acht Chargen mit Mindesthaltbarkeitsdaten vom 15.06.2026 bis zum 25.06.2026.

Die Chargennummern lauten nach der öffentlichen Rückrufmeldung: 0003873273, 0003873703, 0003874453, 0003874634, 0003874871, 0003875883, 0003875862 und D26205.

Der Rückruf wurde am 12. Juni 2026 veröffentlicht. Eine der betroffenen Chargen lag damit auch am 24. Juni noch im MHD-Fenster.

Verbraucherzentrale Hamburg rät zu Hinweis am Regal

Wir wollten von der Verbraucherzentrale Hamburg eine Einschätzung haben.

Jana Fischer aus der Abteilung Lebensmittel und Ernährung schreibt auf Anfrage: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten über alle verfügbaren Kanäle informiert werden, sodass der Rückruf möglichst sicher alle Betroffenen rechtzeitig erreicht und niemand zu Schaden kommt.“

Zum Regal wird Fischer konkret: „Eine Info am Regal ist in jedem Fall sinnvoll.“ Danach ergänzt sie: „Darüber hinaus sollten je nach Verfügbarkeit Webseiten, Social Media, Newsletter genutzt und Medien informiert werden.“

Rückgabe ohne Kassenbon: Was Käufer jetzt tun können

Rügenwalder Mühle schreibt zur Rückgabe: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Artikel mit den angegebenen Chargennummern gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihrer Einkaufsstätte.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt den praktischen Weg knapp: „Das Produkt kann auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden.“

Wenn die Filiale nicht mehr bekannt ist, verweist Fischer auf eine Möglichkeit im Handel: „Wenn die Filiale nicht mehr bekannt ist, nehmen bei einigen Händlern auch andere Filialen, die das Produkt ebenfalls verkaufen, die Ware zurück.“ Ihr Zusatz: „Das kann man an der Kasse erfragen.“

Wenn der Markt den Rückruf nicht kennt

Problem im Laden: Nicht jeder Mitarbeiter kennt jeden Rückruf sofort.

Fischer rät dann zum Smartphone-Nachweis: „Wenn der Rückruf dem Händler nicht bekannt ist, kann man mit dem Smartphone auf www.lebensmittelwarnung.de vorzeigen, dass das Produkt offiziell zurückgerufen wurde.“

Sie begründet das so: „Lebensmittelwarnung.de ist die behördenseitige Plattform, auf der über Rückrufe informiert wird.“ Und weiter: „Wenn es sich um einen offiziellen Rückruf handelt, sollte der Händler einlenken.“

Zum Verhalten im Markt heißt es weiter: „Gegebenenfalls kann man auf die Marktleitung zugehen, wenn das Personal an der Kasse nicht über den Rückruf informiert ist.“

Und wenn die Rückgabe trotzdem nicht klappt? Fischer schreibt: „Sollte die Reklamation trotz Rückruf verweigert werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher sich an die Verbraucherzentrale wenden.“

Packung drehen, Charge prüfen, nicht essen

Für Käufer ist der nächste Schritt simpel: Produktname, Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer prüfen.

Passt die Packung zu den zurückgerufenen Chargen, sollte das Vegane Mühlen Cordon Bleu nicht mehr gegessen werden. Der Kassenbon soll für die Rückgabe nicht nötig sein.

Offen bleibt, wie viele Packungen tatsächlich in Deutschland verkauft wurden. Klar ist nach den direkten Antworten: Rügenwalder nennt einen zerstörten Probeentnahmebecher als Ursache, die Verbraucherzentrale hält sichtbare Hinweise im Markt für sinnvoll.

Verwendete Quellen