Pfandschlupf: Wie Supermärkte jährlich mehr als 180 Millionen Euro einbehalten

16. April 2026

Von: Dirk Veit

Ein Pfandautomat in einem Supermarkt
Ein Pfandautomat in einem Supermarkt (Symbolbild / KI generiert)

Wer eine Einwegflasche kauft, zahlt bis zu 25 Cent Pfand oben drauf. Wer sie nicht zurückbringt, schenkt dieses Geld dem Händler oder dem Abfüller. Klingt nach einem Einzelfall. Ist es nicht.

Laut Berechnungen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) betrug allein der Pfandschlupf im Jahr 2015 rund 180 Millionen Euro. Die Gesamtsumme seit Einführung des Pfandsystems im Jahr 2003 summiert sich auf mehr als 3,5 Milliarden Euro. Das Geld stammt aus nicht zurückgegebenen Pfandflaschen und -dosen. Es bleibt bei Händlern und Herstellern, nicht beim Verbraucher.

supermarkt-nachrichten.de hat die Zahlen nachgerechnet. Eine Analyse.

Wie groß ist der Pfandschlupf wirklich?

Das Umweltbundesamt (UBA) geht von einer Rücklaufquote von rund 96 Prozent für Einweggebinde im DPG-System aus. Das klingt hoch. Aber vier Prozent kommen nicht zurück.

Eine eigene Berechnung von supermarkt-nachrichten.de auf Basis der NABU-Daten: Bei rund 18 Milliarden Pfandflaschen und -dosen im Jahr sind das 720 Millionen Verpackungen, für die kein Pfand erstattet wird. Multipliziert mit 25 Cent ergibt das einen jährlichen Pfandschlupf von rund 180 Millionen Euro. Dieses Geld zahlen Verbraucher, ohne es jemals zurückzubekommen.

Auf die Einwohnerzahl umgerechnet: rund 2 Euro pro Person und Jahr landen so bei Händlern und Herstellern statt beim Verbraucher. Ein Vier-Personen-Haushalt „verschenkt“ rechnerisch mehr als 8 Euro im Jahr.

Auf dem Bild sind Mineralwasser im Supermarkt zu sehen.

Wer kassiert beim Pfandschlupf?

Das einbehaltene Pfandgeld geht an denjenigen, der das Pfand als erster erhoben hat. Das kann der Getränkeabfüller sein. Bei Eigenmarken ist es der Supermarkt oder Discounter direkt, weil er gleichzeitig Abfüller und Händler ist.

Discounter wie Aldi und Lidl profitieren deshalb überdurchschnittlich. Sie setzen stark auf Eigenmarken im Getränkeregal. Jede nicht zurückgebrachte Eigenmarken-Wasserflasche bringt 25 Cent direkt in die eigene Kasse. Der NABU bezeichnet das als „Konstruktionsfehler des Pfandsystems“: Händler und Abfüller dürfen den Pfandschlupf einbehalten, obwohl der Mechanismus ursprünglich dazu dienen sollte, Verbraucher zum Mehrwegkauf zu bewegen.

Welche Flaschen kein Pfand haben und warum

Nicht alle Flaschen sind pfandpflichtig. Das Verpackungsgesetz (§ 31 VerpackG) regelt Ausnahmen abschließend. Pfandfrei sind unter anderem:

  • Glasflaschen für Wein, Sekt und Spirituosen (unabhängig von der Füllmenge)
  • Glasflaschen für Saft und Milch
  • Getränkekartons in Block-, Giebel- oder Zylinderform (zum Beispiel Tetra Pak)
  • Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel
  • Verpackungen unter 0,1 Liter oder über 3,0 Liter Füllvolumen

Wer seinen Orangensaft im Tetra Pak kauft oder Wein in der Glasflasche, zahlt kein Pfand. Das ist kein Schlupfloch, sondern bewusstes Gesetzesdesign: Glasflaschen gelten als Mehrweg-fähig und können bis zu 50 Mal gereinigt und wiederbefüllt werden. Kartonverpackungen werden als ökologisch vorteilhafter gegenüber PET-Einwegflaschen eingestuft.

Allerdings haben diese Ausnahmen seit 2022 abgenommen. Wein und Sekt in Plastikflaschen und Dosen sind seitdem pfandpflichtig. Frucht- und Gemüsesäfte in Kunststoffflaschen ebenfalls. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das auch für Milch und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent. Die Ausnahme für Glasflaschen und Kartonverpackungen bleibt bestehen.

Das Grundprinzip: Ob Pfand anfällt, hängt vom Material der Verpackung ab, nicht vom Inhalt.

Mehrere Pfandflaschen auf einem Haufen
Mehrere Pfandflaschen auf einem Haufen (Symbolbild / KI generiert)

Was das Pfandsystem ursprünglich sollte und was es tut

Eingeführt wurde das Einwegpfand im Jahr 2003. Hintergrund war ein Rückgang des Mehrweganteils bei Getränkeverpackungen unter 72 Prozent seit 1997. Das Pfand sollte Verbraucher in Richtung Mehrweg drängen.

Das Gegenteil ist eingetreten. PET-Einwegflaschen und Aluminiumdosen kommen laut NABU inzwischen zusammen auf knapp 55 Prozent Marktanteil bei pfandpflichtigen Getränken. Mehrweg hat innerhalb von zwei Jahrzehnten fast 30 Prozent Marktanteil verloren. Der Pfandschlupf trägt dazu bei: Weil Discounter mit dem einbehaltenen Pfandgeld PET-Wasser in Einweg günstiger anbieten können als Mehrwegflaschen, entscheiden sich Verbraucher häufiger für Einweg.

Warum der Pfandautomat so oft streikt

Das Pfandsystem ist auf dem Papier verbraucherfreundlich. In der Praxis zeigt sich ein anderes Bild. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Beschwerden aus mehreren Jahren ausgewertet. Die häufigsten Gründe, die Händler für die Verweigerung vorschützen:

  • Etikett unlesbar: 47 Prozent der Beschwerden
  • Pfandautomat defekt: 23 Prozent
  • Produkt angeblich nicht im Sortiment: 14 Prozent

Die Rechtslage ist dabei eindeutig. Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, alle Einwegflaschen und -dosen des gleichen Materials anzunehmen, unabhängig von der Marke. Ist das DPG-Logo sichtbar und lesbar, ist die Verweigerung nicht rechtens, auch wenn die Dose eingedrückt ist.

Besonders betroffen von der Pfandverweigerung sind Menschen, die systematisch Pfand sammeln. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet in Einzelfällen von aggressivem Verhalten durch Mitarbeitende und Hausverboten gegenüber Pfandsammlern.

Was kommt auf Verbraucher zu?

Seit 2026 gelten die Pfandregelungen nach Angaben des Bundesumweltministeriums ohne Übergangsfristen in vollem Umfang. Neu ist die verbindliche Pflicht für Hersteller, dass PET-Einwegflaschen mindestens 25 Prozent recycelten Kunststoff enthalten müssen. Neue Pfandbeträge wurden nicht eingeführt.

Auf europäischer Ebene kommt ab dem 12. August 2026 die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hinzu. Ab 2030 müssen Supermärkte mit mehr als 100 Quadratmetern Verkaufsfläche mindestens zehn Prozent ihrer Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Ausnahmen gelten weiterhin für Wein und Spirituosen.

Wie hoch der Pfandschlupf heute tatsächlich ist, lässt sich nicht exakt beziffern. Das Bundesumweltministerium führt nach eigenen Angaben keine eigenen Zahlen. Die NABU-Berechnungen basieren auf der Schätzung von rund 18 Milliarden Pfandverpackungen pro Jahr, einem Wert aus der Zeit vor der Ausweitung des Pfandsystems auf Säfte, Wein in Dosen und Milch in Plastikflaschen ab 2022. Mit mehr pfandpflichtigen Produkten im Umlauf dürfte der jährliche Pfandschlupf seither noch höher liegen.

Am strukturellen Problem ändert das vorerst nichts. Der Pfandschlupf ist legal. Das Geld aus nicht zurückgegebenen Flaschen gehört dem Händler. Und die Mehrweganteile sinken weiter, während das Einwegpfand-System seinen Abfüllern und Händlern jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge sichert.

Verwendete Quellen

  • Eigene Berechnungen von supermarkt-nachrichten.de (Basis: UBA Rücklaufquote 96%, NABU-Schätzung 18 Mrd. Pfandverpackungen/Jahr)
  • NABU: Pfandschlupf-Analyse
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Pfand-Rückgabe verweigert
  • Bundesumweltministerium: Rücknahmesystem Mehrweg/Einweg
  • Verpackungsregister: Pfandpflicht Einweggetränkeverpackungen
  • § 31 VerpackG