Hat Milka gemogelt? Experte spricht von Verbraucher-Täuschung

24. April 2026

Von: Moritz Serif

Ein Mann im Supermarkt am Schokoladenregal
Mondelez und Milka (Symbolfoto/Krea AI/Google Imagen 4 Ultra/KI-generiert).

Milka sieht im Supermarkt aus wie immer. Genau das macht den Fall brisant.

Viele Tafeln enthalten inzwischen 90 Gramm statt 100 Gramm. Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Mondelez, weil sie die fast unveränderte Verpackung für irreführend hält.

Die Verbraucherschütze hatten Milka Alpenmilch zuvor bereits als „Mogelpackung des Jahres“ ausgezeichnet.

Die Leitfrage lautet: Muss ein Hersteller weniger Inhalt deutlicher zeigen, wenn Kunden die alte Packung im Kopf haben? Die Verbraucherzentrale Hamburg meint ja und hat Mondelez, den Hersteller von Milka, verklagt.

Warum verklagt die Verbraucherzentrale Mondelez?

Die Klage läuft vor dem Landgericht Bremen. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft Mondelez vor, die Füllmenge reduziert zu haben, ohne die Aufmachung der Milka-Tafel deutlich genug zu ändern.

Der Streit dreht sich nicht nur um 10 Gramm weniger Schokolade. Er dreht sich um Erwartung: Wer eine bekannte Milka-Tafel greift, rechnet oft mit der bekannten Menge.

Verbraucherexperte Valet: Verbraucher werden getäuscht

supermarkt-nachrichten.de fragte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, welche Passage oder welches konkrete Verhalten von Mondelez aus seiner Sicht im Zentrum der Irreführung steht: die nahezu unveränderte Verpackung, die Platzierung der Gewichtsangabe, der Preissprung oder die Kombination daraus.

Valet antwortet:

„Die unveränderte Packung und Aufmachung bei geringerem Gewicht. Dadurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht. Dann ist in Folge auch der Preis zu betrachten, wenn der gleich bleibt oder steigt ist es eine versteckte Preiserhöhung.“

„Das Gericht ins vielen wichtigen Punkten der Verbraucherzentrale gefolgt“

Am 22. April 2026 verhandelte das Landgericht Bremen den Fall. Das Urteil soll am 13. Mai 2026 verkündet werden.

supermarkt-nachrichten.de fragte Valet, wie er die Reaktion des Gerichts bewertet: Hat ihn die vorläufige Einschätzung eher bestätigt oder gab es Punkte, an denen das Gericht kritischer nachgefragt hat?

Valet sagt:

„Das Gericht ist nach der Einschätzung in der Verhandlung in vielen wichtigen Punkten der Verbraucherzentrale gefolgt.“

Nach dpa-Berichten folgte das Gericht in seiner vorläufigen Einschätzung in wichtigen Punkten der Argumentation der Verbraucherschützer. Der Vorsitzende Richter sagte demnach: „Das ist eine relative Mogelpackung.“

Wie verteidigt Mondelez die Milka-Verpackung?

Mondelez hat sich bis zum Redaktionsschluss nicht auf eine Presseanfrage von supermarkt-nachrichten.de reagiert. Nach dpa-Angaben verweist das Unternehmen darauf, dass das Gewicht auf Vorder- und Rückseite der Verpackung steht.

Außerdem argumentiert Mondelez, Milka-Sorten hätten schon früher unterschiedliche Füllmengen gehabt. Kunden könnten den Grundpreis vergleichen.

Was könnte ein Urteil für Milka und andere Marken ändern?

supermarkt-nachrichten.de fragte Valet, welche praktische Konsequenz er sich im Erfolgsfall konkret für Hersteller erhofft.

Valet antwortet:

„Eine zukünftige potentielle Füllmengenreduzierung muss deutlicher gemacht werden. Direkte praktische Auswirkungen hat das Urteil nicht (s. Sanella), aber trotz Einzelfall Entscheidung hätte es eine Signalwirkung für die Branche“

Worauf sollten Kunden bei Milka und anderen Süßwaren achten?

  • Gewicht prüfen: Nicht nur auf die Packungsgröße schauen, sondern auf die Grammzahl.
  • Kilopreis vergleichen: Der Grundpreis zeigt, ob weniger Inhalt wirklich teurer wird.
  • Aktionen einordnen: Ein Sonderpreis wirkt günstiger, kann aber bei kleinerer Füllmenge schlechter sein als früher.

Verwendete Quellen