„Noch günstiger als im Discounter.“ „Super-Knüller, minus 33 Prozent.“ „Jede Woche so günstig wie im Discount.“ Wer deutsche Handzettel liest, stolpert wöchentlich über solche Formulierungen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat zuletzt die Edeka Minden-Hannover wegen mehrerer solcher Aussagen abgemahnt. Der Fall ist kein Einzelfall, sondern das jüngste Kapitel einer Kette von Verfahren, die bis zum Bundesgerichtshof reicht.
Wie oft werden Preis-Claims von Verbraucherschützern und Gerichten beanstandet – und welche Muster zeigen sich bei Edeka, Rewe, Kaufland und Netto?
Eine Recherche und Analyse von supermarkt-nachrichten.de.
Wie verbreitet sind irreführende Preis-Claims im Supermarkt?
Seit dem 28. Mai 2022 gilt § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Wer mit einer Preisermäßigung wirbt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage klar, erkennbar und gut lesbar angeben.
Die Regel sollte Schluss machen mit der Taktik, Preise kurz anzuheben und dann als „Rabatt“ zurückzusetzen. Die Praxis nach der Reform ist allerdings unübersichtlich.
Allein der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die regionalen Verbraucherzentralen führen seit 2023 Musterverfahren gegen Aldi Süd, Lidl, Rewe, Netto Marken-Discount und Edeka. Der BGH hat im Oktober 2025 (Az. I ZR 183/24) eine Grundsatzentscheidung zur Darstellung des 30-Tage-Bestpreises gefällt.

Zehn Preis-Claims im Supermarkt-Faktencheck
Für unsere Stichprobe haben wir zehn dokumentierte Preis-Claims aus den vergangenen drei Jahren zusammengestellt. Grundlage sind ausschließlich Fälle, die durch Verbraucherzentralen, die Wettbewerbszentrale oder Gerichte überprüft wurden – keine eigenen Mutmaßungen.
Edeka Minden-Hannover: vier Claims im Visier der Verbraucherzentrale
1. „Noch günstiger als im Discounter“ – doppelseitiger Prospekt-Slogan. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verglich die beworbenen Produkte mit Discounter-Angeboten derselben Woche und fand laut eigener Mitteilung „bei verschiedenen der so beworbenen Lebensmitteln keinen Preisunterschied“.
2. „Jede Woche so günstig wie im Discount“ – ein zweiter Prospekt-Claim. Einzelne Discounter-Produkte waren im Vergleichszeitraum der Verbraucherschützer günstiger als die Edeka-Angebote.
3. „Super-Knüller“ Möhren für 99 Cent, minus 33 Prozent – die Fußnote nannte einen 30-Tage-Tiefstpreis von 88 Cent. Ein Landgericht stufte die Darstellung als irreführend ein.
4. „Sie sparen 30 Cent“ – nach Angaben der Verbraucherzentrale fehlte die Bezugsgröße, auf die sich die Ersparnis bezieht. Genau das verlangt § 11 PAngV.
Rewe: Bonus-App-Coupons ohne Produktpreis
5. Bonus-Coupon für Söhnlein Brillant Sekt (2 Euro) – angezeigt in der Rewe-App, einlösbar beim nächsten Einkauf. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, dass der Produktpreis in der App nicht genannt wurde.
Das Landgericht Köln untersagte die Werbung im November 2025. Begründung: Ohne Preis können Verbraucher nicht prüfen, ob der Rabatt überhaupt einer ist. Das Urteil ist nach aktuellem Stand nicht rechtskräftig.
Kaufland: Prozente ohne klare Zuordnung
6. Mini-Hähnchensteaks mit Rabatten von 25 und 33 Prozent – nach einem Marktcheck des Portals Lebensmittelklarheit war laut dortiger Einschätzung schwer nachvollziehbar, welcher Kilopreis zu welchem Rabattwert gehört. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte die Darstellung öffentlich.
7. Wechselnde Grundpreis-Einheiten bei identischen Produkten – Lebensmittelklarheit dokumentierte, dass Kaufland für dasselbe Produkt in unterschiedlichen Packungsgrößen unterschiedliche Grundpreis-Basen verwendete. Der direkte Vergleich zwischen den Packungen wurde dadurch nach Einschätzung der Tester erschwert.

Netto Marken-Discount: BGH und OLG Nürnberg
8. Kaffee-Werbung im Prospekt Dezember 2022 – beworben mit 4,44 Euro, durchgestrichenem Vorwochenpreis 6,99 Euro und einer Ermäßigung von 36 Prozent. In der Fußnote stand der 30-Tage-Bestpreis – ebenfalls 4,44 Euro.
Der Bundesgerichtshof bestätigte am 9. Oktober 2025 (Az. I ZR 183/24), dass diese Darstellung gegen die PAngV verstößt. Der 30-Tage-Bestpreis müsse „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ angegeben werden – eine versteckte Fußnote reicht nicht.
9. Oster-Süßigkeiten „20 Prozent Rabatt auf alles ab 5 Euro Einkaufswert“ – laut Verbraucherzentrale schloss eine Fußnote mehrere Markenhersteller vom Rabatt aus. Das OLG Nürnberg wertete die Einschränkung am 23. Juli 2024 als unzulässig, weil Verbraucher bei „auf alles“ einen Rabatt auf das gesamte Sortiment erwarten dürfen.
Ergänzender Referenzfall: Aldi Süd Energy Drink
10. Energy-Drink mit „-23 Prozent“ auf UVP – die Prozentangabe bezog sich laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht auf den 30-Tage-Tiefstpreis, sondern auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25) bestätigte die erste Instanz; Revision beim BGH ist möglich.
Wir führen diesen Fall nicht als Edeka/Rewe/Kaufland/Netto-Beispiel, sondern als Referenzpunkt der aktuellen OLG-Linie, die den Maßstab für alle Ketten setzt.
Werbeversprechen: Welche Muster sind erkennbar?
Aus unseren zehn Fällen lassen sich drei wiederkehrende Muster ableiten.
Muster 1: Der Referenzpreis wird versteckt
Streichpreise, UVP-Angaben und Wochenpreise dominieren die Optik. Der 30-Tage-Bestpreis – eigentlich die Pflichtangabe – landet in der Fußnote oder fehlt ganz.
Unserer Einschätzung nach könnte genau diese Hierarchie der Zahlen das wiederkehrende Problem sein: Was groß gedruckt ist, wirkt. Was klein gedruckt ist, schützt im besten Fall rechtlich, überzeugt den Leser im Prospekt aber nicht.
Muster 2: Pauschal-Claims gegen Discounter
„Günstiger als im Discounter“ ist ein starker Marketing-Satz. Er ist aber nur dann belegbar, wenn tatsächlich alle oder zumindest die beworbenen Produkte unter dem Discounter-Preis derselben Woche liegen.
Die Stichprobe der Verbraucherzentrale Niedersachsen bei Edeka Minden-Hannover hat genau daran gezweifelt. Ein vergleichbarer Claim in der Rewe-App wurde 2025 vom Landgericht Köln gestoppt.
Muster 3: Rabatt ohne Bezugsgröße
„Sie sparen X Euro“ – aber gegenüber welchem Preis? Ohne Referenz bleibt die Ersparnis ein Gefühl.
Sowohl der Edeka-Fall („30 Cent“) als auch die Netto-Kaffee-Entscheidung des BGH adressieren dieses Muster. Die Richter fordern durchgängig Klarheit auf den ersten Blick, nicht nach dreimaligem Lesen der Fußnote.

Welche wirtschaftlichen Folgen hat das für den Handel?
Die direkten Kosten einer Abmahnung sind überschaubar – Anwaltsgebühren, Unterlassungserklärung, im Wiederholungsfall drohen Vertragsstrafen. Für Konzerne wie Edeka, Rewe, Kaufland oder Netto sind das Portokasse.
Teurer ist der mittelbare Effekt: Jedes BGH-Urteil zwingt die Marketingabteilungen, bestehende Prospekt-Templates umzubauen. Der BGH hat mit dem Netto-Urteil vom Oktober 2025 eine Messlatte eingezogen, die alle Ketten jetzt einhalten müssen.
Dazu kommt der Vertrauenseffekt. Preisvergleichsportale, Lebensmittelklarheit und Verbraucherzentralen dokumentieren Fälle öffentlich. Ein Claim wie „günstiger als im Discounter“ büßt an Wirkung ein, wenn er gerichtlich beanstandet wurde.
Was muss sich im Handelsmarketing jetzt ändern?
- Der 30-Tage-Bestpreis gehört in die Hauptfläche. Fußnoten-Lösungen sind nach dem BGH-Urteil vom Oktober 2025 aus unserer Einschätzung juristisch nicht mehr komfortabel.
- Pauschalvergleiche brauchen eine Datenbasis. Wer „günstiger als im Discounter“ wirbt, sollte nachweisen können, dass der Claim für die beworbenen Artikel in der betreffenden Kalenderwoche trägt.
- Rabatte brauchen eine genannte Bezugsgröße. „Sie sparen 30 Cent“ ohne Vergleichspreis ist nach der aktuellen Linie der Verbraucherzentralen angreifbar.
Unserer Einschätzung nach könnte die Branche ohne diese Korrekturen in eine Phase der dauerhaften Abmahnungen rutschen. Für Verbraucher bleibt der sicherste Filter unverändert: der Kilopreis auf dem Regal-Etikett. Er steht fest, während der Prospekt-Claim diskutabel bleibt.
Verwendete Quellen
- Eigene Auswertung: Zehn dokumentierte Preis-Claims aus Verbraucherzentralen-Verfahren, BGH-, OLG- und LG-Urteilen sowie Marktchecks der Plattform Lebensmittelklarheit (Zeitraum 2022–2026)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Mahnung an Edeka wegen unzulässiger Werbung
- t-online: Gericht stoppt „Super-Knüller“ bei Möhren im Edeka-Prospekt
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Erfolg gegen Rewe – irreführende Rabatt-Werbung untersagt
- Lebensmittelklarheit: Gericht verbietet unklare Rabattwerbung in Rewe-App
- Lebensmittelklarheit: Angebotspreise von Kaufland schwer verständlich
- Lebensmittelklarheit: Kaufland erschwert Preisvergleich
- LTO: BGH – Nettos Werbung mit Preisrabatt war unzulässig (Az. I ZR 183/24)
- ZDFheute: BGH-Urteil zur transparenten Kennzeichnung von Preisreduzierungen
- WBS Legal: BGH stoppt unklare Streichpreise bei Netto
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung
- HÄRTING Rechtsanwälte: § 11 PAngV erklärt
