Rückruf-Alarm: Die Lichtenberger Fleisch- und Wurstwaren GmbH ruft ihr Produkt „Schinkenknacker im Schweinedarm“ wegen Salmonellen zurück.
Betroffen ist die Verpackungsgröße 10×100 Gramm, die unter anderem in Berlin und Brandenburg im Handel war.
Rückruf von Lichtenberger Fleisch- und Wurstwaren: Welche Produkte sind betroffen?
Die Bakterien in der Wurst wurden bei einer Routinekontrolle festgestellt und können beim Menschen Magen-Darm-Erkrankungen auslösen.
Es besteht insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem ein erhöhtes Risiko.
Der Schinkenknacker wurde mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.11.2025 verkauft. Die Kennzeichnung der betroffenen Charge lautet 0403EC25. Kundinnen und Kunden können die betroffene Ware über diese Angaben identifizieren.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Produktbezeichnung | Schinkenknacker im Schweinedarm 10×100 Gramm |
| Hersteller | Lichtenberger Fleisch- und Wurstwaren GmbH |
| Verpackungseinheit | 1 Kilogramm |
| MHD | 25.11.2025 |
| Lotnummer | 0403EC25 |
Nach Rückruf von Lichtenberger Wurst: Welche Gesundheitsgefahren drohen bei Salmonellen?
Der Erreger kann nach dem Verzehr innerhalb weniger Stunden zu Beschwerden führen. In schweren Fällen ist eine ärztliche Behandlung notwendig.
Der Hersteller betont, dass der Rückruf vorsorglich erfolgt, um gesundheitliche Schäden auszuschließen.
- Fieber und Schüttelfrost nach dem Verzehr
- Durchfall und starke Bauchschmerzen
- Übelkeit und Erbrechen
- Kreislaufprobleme bei geschwächten Personen
- Gefährdung insbesondere bei Säuglingen, Senioren und Schwangeren
Lichtenberger-Wurst-Rückruf: Was sollten Kunden jetzt tun?
Wer die Schinkenknacker im Haushalt hat, sollte das Produkt nicht mehr essen und sicher entsorgen. Beim Kontakt mit der Ware empfiehlt das Unternehmen gründliches Händewaschen, um eine mögliche Keimübertragung zu vermeiden.
- Ware prüfen auf MHD und Chargennummer
- Produkte der Charge 0403EC25 nicht verzehren
- Rückgabe an Verkaufsstelle möglich
- Kontakt zum Hersteller über www.lichtenberger-fleisch.de
Wer trägt die Kosten bei Rückrufaktionen?
Für Rückrufaktionen haftet der Hersteller oder Inverkehrbringer. Kunden entsteht in der Regel kein finanzieller Schaden. Sie erhalten Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
- Kostenübernahme liegt beim Hersteller
- Kundenrechte auf Rückgabe und Erstattung bleiben bestehen
- Behördenkosten trägt das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr gebracht hat
Wo finde ich aktuelle Rückruf-Listen?
Aktuell befindet sich ein Pfeffer bei Aldi im Rückruf sowie ein Rückruf von Zuckerstreuseln bei Edeka. Lebensmittel-Rückruf-Listen finden Sie auf folgenden Portalen:
- lebensmittelwarnung.de
- supermarkt-nachrichten.de
- produktwarnung.eu
Verwendete Quellen
- https://www.lebensmittelwarnung.de/
- https://lichtenberger-fleisch.de/
