In den Kühlregalen der Märkte stapeln sich Hähnchenbrust, Putensteaks und Eier aus Bodenhaltung. Parallel dazu gibt es immer mehr Schlagzeilen über die Ausbreitung der Vogelgrippe.
Viele fragen sich: Kann ich Lebensmittel aus dem Supermarkt noch bedenkenlos essen?
Vogelgrippe im Supermarkt: Kann man aktuell Geflügel essen?
Nach aktuellem Stand des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich Menschen über den Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern mit dem Virus H5N1 anstecken können.
Diese Influenza überträgt sich vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen.
Andere Übertragungswege können nach aktuellem Wissensstand jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden
Das bedeutet: Wer Hähnchen oder Pute aus dem Supermarkt kauft, kann sie weiterhin essen – vorausgesetzt, sie werden hygienisch behandelt und vollständig durchgegart.
Können Eier aus Supermärkten Vogelgrippe übertragen?
Auch bei Eiern gilt: Das Virus wird durch Erhitzen zerstört. Hart gekochte Eier oder Speisen, die vollständig erhitzt werden, sind unbedenklich. Rohe oder nur leicht erhitzte Eier – etwa in Tiramisu, Mayonnaise oder Spiegeleiern mit flüssigem Dotter – sollten Sie aktuell nicht verwenden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Eier vor dem Verzehr mindestens so lange zu erhitzen, bis Eiweiß als auch Eigelb fest sind.
Wie sieht es mit Rindfleisch und Rohmilch aus?
Auch hier geben Experten Entwarnung für Verbraucher. Handelsübliche Milch aus dem Supermarkt – egal ob Frisch- oder H-Milch – wird pasteurisiert. Diese Erhitzung tötet Viren wie H5N1 zuverlässig ab. Molkereiprodukte sind daher sicher.
Bei Rohmilch direkt vom Bauernhof besteht dieses Sicherheitsnetz nicht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät daher grundsätzlich, Rohmilch vor dem Verzehr abzukochen.
Das gilt auch für Rindfleisch: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte es zumindest well done oder Medium durchgaren, um mögliche Erreger abzutöten.
- Pasteurisierte Milch im Supermarkt ist sicher
- Rohmilch vor dem Verzehr immer abkochen
- Rindfleisch vollständig durcherhitzen
Sind auch verarbeitete Produkte wie Wurst oder Fertiggerichte betroffen?
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht bei verarbeiteten Geflügelprodukten kein erhöhtes Risiko. Wurstwaren, Tiefkühlgerichte oder panierte Hähnchenteile werden während der Herstellung stark erhitzt. Dabei werden mögliche Erreger zuverlässig abgetötet.
Produkte aus nachweislich betroffenen Betrieben dürfen nicht in den Handel gelangen. Die Lebensmittelüberwachung greift hier frühzeitig ein.
Dennoch empfehlen Behörden weiterhin die üblichen Hygienemaßnahmen für tierische Lebensmittel
- Industriell verarbeitete Produkte gelten als sicher
- Erhitzung während der Produktion tötet Viren ab
- Behördliche Kontrollen verhindern den Verkauf belasteter Ware
Welche staatlichen Maßnahmen sichern Supermarktprodukte ab?
Wenn in einem Geflügelbetrieb ein Fall von aviärer Influenza auftritt, greifen sofort strenge Schutzmaßnahmen. Das Veterinäramt richtet Sperrbezirke ein, betroffene Tiere werden getötet, und der Betrieb darf keine Produkte mehr ausliefern. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Virus in die Lebensmittelkette gelangt.
In Regionen mit erhöhtem Risiko gilt zudem Stallpflicht. Sie soll verhindern, dass Wildvögel Hausgeflügel anstecken. Für Verbraucher bedeutet das: Auch Eier aus Freilandhaltung können während einer Stallpflicht aus Stallhaltung stammen.
Ein verpflichtender Hinweis auf der Verpackung ist seit der EU-Regeländerung jedoch nicht mehr vorgeschrieben
- Stallpflicht schützt Nutztiere vor Wildvögeln
- Sperrbezirke verhindern die Verbreitung des Virus
- Lebensmittelüberwachung kontrolliert regelmäßig Betriebe und Produkte
Wie schütze ich mich in der Küche wirksam vor Erregern?
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist konsequente Küchenhygiene und richtige Zubereitung. Waschen Sie Hände, Geräte und Flächen nach jedem Kontakt mit rohem Geflügel oder Eiern gründlich.
Nutzen Sie unterschiedliche Schneidebretter für Fleisch und Gemüse. Lagern Sie Geflügelprodukte im Kühlschrank immer getrennt von anderen Lebensmitteln und achten Sie auf die Einhaltung der Kühlkette.
Reste sollten rasch abgekühlt und innerhalb von ein bis zwei Tagen verbraucht werden. Beim Aufwärmen gilt erneut: mindestens 70 °C Kerntemperatur.
Geflügelfleisch richtig zubereiten
Geflügelfleisch sollte immer vollständig erhitzt werden. Temperaturen über 70 °C im Inneren des Fleisches töten Viren wie H5N1 ab. Das gilt für Hähnchenbrust, Putensteaks und auch für tiefgekühlte Produkte.
Obacht: Rohes Geflügel darf in der Küche nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Verwenden Sie separate Schneidebretter.
Waschen Sie Messer, Hände und Arbeitsflächen gründlich mit heißem Wasser und Spülmittel. So vermeiden Sie Kreuzkontaminationen mit Keimen wie Salmonellen oder Campylobacter.
Eier, Tiramisu und Spiegelei sicher genießen
Auch bei Eiern gilt: Das Virus wird durch Erhitzen zerstört. Hart gekochte Eier oder Speisen, die vollständig erhitzt werden, sind unbedenklich. Rohe oder nur leicht erhitzte Eier – etwa in Tiramisu, Mayonnaise oder Spiegeleiern mit flüssigem Dotter – sollten Sie nur verwenden, wenn sie frisch sind und aus sicherer Quelle stammen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, Eier vor dem Verzehr mindestens so lange zu erhitzen, bis sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet in Zeiten erhöhter Vogelgrippefälle auf rohe Eierspeisen.
Verwendete Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Transparenzhinweis
Dieser Artikel wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen der genannten Behörden erstellt. Er dient der Verbraucheraufklärung und ersetzt keine individuelle Beratung durch Gesundheitsämter oder Ärztinnen und Ärzte.
