Quengelzone im Supermarkt: „Es gibt kaum gesunde Produkte“

30. April 2026

Von: Moritz Serif

Eine Kasse im Supermarkt.
Eine Kasse im Supermarkt (KI-generiertes Symbolfoto).

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 82 Kassenbereiche in 22 Geschäften geprüft. Dazu gehörten Supermärkte, Discounter, Biomärkte und Drogerien. Laut Marktcheck lagen an mehr als 80 Prozent der untersuchten Kassen Süßwaren. Auch Tabak und Alkohol wurden in mehreren Kassenbereichen erfasst.

Bei Penny fand die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben keine geprüfte Kasse ohne Alkohol und keine geprüfte Kasse ohne Tabakwaren. Bei Aldi lagen laut Verbraucherzentrale an allen neun untersuchten Kassen Tabakwaren. Alkoholische Getränke fand sie an sechs von neun Aldi-Kassen.

supermarkt-nachrichten.de hat Penny und Aldi zu den Ergebnissen angefragt. Penny und Aldi Nord haben geantwortet.

Verbraucherzentrale zu Kassen: „Es gibt kaum gesunde Produkte“

Auf die Frage nach dem wichtigsten Befund des Marktchecks nennt die Verbraucherzentrale Hamburg zwei Punkte.

„Es gibt kaum gesunde Produkte in den Kassenbereichen“, teilte Jana Fischer, Referentin bei der Verbraucherzentrale auf Anfrage von supermarkt-nachrichten.de mit. Außerdem heißt es: „Produkte in den Kassenbereichen sind oft suchterzeugend oder ungesund.“

Damit richtet sich der Blick auf einen Bereich, an dem Kundinnen und Kunden beim Einkauf kaum vorbeikommen. Wer bezahlen möchte, stehe zwangsläufig an der Kasse. Dort liegen je nach Markt Süßigkeiten, Snacks, Tabakwaren oder alkoholische Getränke.

Penny und Aldi im Marktcheck

Bei Penny und Aldi nennt die Verbraucherzentrale konkrete Ergebnisse.

„Penny war der einzige Laden in der Auswertung, bei dem wir weder eine Kasse ohne Alkohol und noch eine Kasse ohne Tabakwaren vorfanden“, heißt es in der Antwort.

Auch zu Aldi machte die Verbraucherzentrale Angaben: „Bei Aldi gab es an allen Kassen Tabakwaren und an 6 von 9 Kassen alkoholhaltige Getränke.“

Aldi teilte mit: „Die modernen ALDI Nord Märkte sind einheitlich strukturiert und nach unserem aktuellen Filialkonzept gestaltet. Dies erleichtert die Orientierung unserer Kundschaft für den Einkauf in einer unserer 2.200 Filialen. Mit rund 1.860 Artikeln aus 18 Warengruppen bietet unser Sortiment immer genau die Auswahl, die unsere Kundinnen und Kunden für den täglichen Einkauf benötigen. Bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns darüber hinaus nicht zu unserer Sortimentsstrategie und den Platzierungen äußern“.

Penny verweist auf Kundenwünsche an den Kassen

Penny verteidigt das Sortiment an den Kassen. Andreas Krämer, Leiter Unternehmenskommunikation, teilte auf Anfrage mit:

„Das Angebot unserer PENNY Märkte orientiert sich an den Wünschen unserer Kundinnen und Kunden. Dies gilt auch für das Warenangebot an der Kasse.“

Penny „variiert das Angebote an Kassen regional“

Penny verweist dabei auf Unterschiede zwischen den Märkten. In der Stellungnahme heißt es weiter: „Aufgrund der sehr heterogenen Größe der Märkte und ihrer mehrheitlich innerstädtischen Lage, variiert das Angebot an den Kassen regional.“

Das Unternehmen beschreibt das Kassensortiment als bewusst breit angelegt. „Entgegen der landläufigen Meinung bieten wir an unseren Kassen ein speziell zusammengestelltes Sortiment, das prinzipiell jede Kundengruppe und jede Altersklasse adressiert“, teilte Penny mit.

Was an Penny-Kassen liegen kann

Penny zählt in seiner Antwort mehrere Produktgruppen auf. Das Unternehmen schreibt:

„Es finden sich an der Kasse zahlreiche Non-Food (zum Beispiel: Zigaretten, Filter, Stopfgeräte, Batterien, Feuerzeuge, Brillenputztücher) und Hygiene-Artikel (zum Beispiel: Kondome, Lippenpflege ) genauso wie Kaugummis, Mini-Salamis, Süßigkeiten/Chips oder Müsli-Riegel.“

Damit bestätigt Penny, dass an Kassen auch Zigaretten, Süßigkeiten, Chips und weitere Produkte liegen können. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass das Sortiment nicht nur aus Lebensmitteln besteht.

Penny erklärt kleine Alkohol-Verpackungen mit Jugendschutz

Auch zur Platzierung kleiner Alkohol-Verpackungseinheiten äußert sich Penny direkt.

„Alkoholika in kleinen Gebinden platzieren wir dort aus Gründen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“, schreibt das Unternehmen.

Mit „Gebinden“ sind Verpackungs- oder Verkaufseinheiten gemeint, also etwa kleine Flaschen oder andere kleine Verpackungsgrößen.

Penny-Märkte unterschiedlich ausgestattet

Penny nennt auch bei weiteren Produkten Sicherheitsgründe: „Produkte wie Rasierklingen oder Batterien finden sich dort, um Verletzungsrisiken (zum Beispiel: Schnitte, Verschlucken) vorzubeugen.“

Als weiteren Grund führt das Unternehmen die Ausstattung der Märkte an. „Ein weiterer – wenn auch nachgelagerter – Platzierungsgrund ist, dass bestimmte Produkte in den gegebenen Regalierungen nicht entsprechend angeboten werden können.“

Sind die Produkte im Griffbereich von Kindern?

Penny verweist in seiner Antwort auch auf die konkrete Platzierung am Kassenband.

„Das Gros der Artikel wird aufgrund der Höhe und Breite des Kassenbandes nicht im unmittelbaren Sicht- und Griffbereich von Kindern platziert“, heißt es in der Stellungnahme.

Penny ergänzt: „Zumal das beschriebene Angebot und die Gründe für die dortige Platzierung Kinder nicht direkt adressieren.“

Verbraucherzentrale sieht bei Kassen Handel in der Pflicht

Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass Händler mit Sortiment und Platzierung Kaufentscheidungen beeinflussen.

„Der Handel beeinflusst mit seinem Sortiment und der Platzierung maßgeblich, welche Produkte gekauft werden“, heißt es in der Antwort.

Daraus leitet die Verbraucherzentrale eine Erwartung an die Händler ab: „Daher sehen wir den Handel in der Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährung zu unterstützen, statt es ihnen unnötig schwer zu machen.“

Reichen freiwillige Regeln der Händler an den Kassen?

Auf die Frage, ob freiwillige Selbstverpflichtungen der Händler ausreichen oder ob politischer Handlungsbedarf besteht, verweist die Verbraucherzentrale auf frühere und aktuelle politische Initiativen.

„Politische Initiative gegen die Auslage gesundheitsschädlicher Waren im unausweichlichen Kassenbereich gibt es aus unterschiedlichen politischen Richtungen immer wieder“, teilte die Verbraucherzentrale mit.

Verbot von Süßigkeiten als Quengelware: „Zur Umsetzung kam es nicht“

Als Beispiel nennt sie die Bundespolitik: „2015 hatte sich die Große Koalition auf ein Verbot von Süßigkeiten als Quengelware geeinigt. Zur Umsetzung kam es nicht.“

Auch ein aktueller lokaler Vorstoß wird erwähnt: „Dieses Jahr hatten im Hamburger Stadtteil Barmbek Die Linke und Volt einen Antrag eingereicht, der die Initiativ Alkoholfreie Kasse unterstützt.“

Die Verbraucherzentrale ergänzt: „Wir begrüßen, dass das Thema Beachtung in der Politik findet, da der Handel in dieser Hinsicht noch nicht tätig wird.“

Penny: Stress an der Kasse wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll

Penny verweist in seiner Antwort auch auf das Einkaufserlebnis.

„Schließlich möchten wir darauf hinweisen, dass es schon allein aus rein ökonomischer Sicht keinen Sinn machen würde, den Einkauf für unsere Kundinnen und Kunden stressig oder ärgerlich zu machen“, teilte das Unternehmen mit.

Penny schreibt weiter: „Solche Erfahrungen schrecken Kundinnen und Kunden ab – und das dauerhaft.“

Penny äußert sich zur Abwicklung an der Kasse

Auch zur Abwicklung an der Kasse äußert sich das Unternehmen. „Unsere Erfahrungen zeigen zudem, dass sich unsere Kundinnen und Kunden an der Kasse eine möglichst schnelle und reibungslose Abwicklung wünschen“, heißt es in der Stellungnahme.

Penny verweist darauf, dass Kundinnen und Kunden länger im Markt als an der Kasse seien: „Die Zeit, die mit dem Einkauf im Markt verbracht wird, ist deutlich länger als die an der Kasse.“

Bei Warteschlangen sollen Märkte reagieren. Penny schreibt: „Unsere Märkte sind daher angehalten, bei Schlangenbildung vor der Kasse unmittelbar weitere zu öffnen.“

Haben Händler auf den Marktcheck reagiert?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben die betroffenen Handelsunternehmen um Stellungnahme gebeten.

„Wir haben die jeweiligen Handelsunternehmen, jedoch nicht die einzelnen Filialen um Stellungnahme zu internen Regulierungen der Kassenbereiche gebeten und von allen Antworten erhalten“, teilte die Verbraucherzentrale mit.

Zu den internen Regeln heißt es weiter: „In den meisten Fällen gibt es kaum strenge interne Regulierungen hierzu.“

Plant die Verbraucherzentrale weitere Prüfungen?

Ein weiterer Marktcheck ist derzeit nicht konkret angekündigt. Die Verbraucherzentrale schreibt: „Derzeit ist kein weiterer Marktcheck zu diesem Thema geplant, ausgeschlossen ist es aber nicht.“

Damit bleibt offen, ob die Verbraucherzentrale später erneut prüft, ob Händler ihre Kassenbereiche verändern.

Was Verbraucher tun können

Die Verbraucherzentrale gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern mehrere Empfehlungen. Wer Süßwaren, Tabak oder Alkohol im Kassenbereich vermeiden möchte, sollte laut Verbraucherzentrale „planvoll einkaufen gehen“.

Außerdem empfiehlt sie: „Sich vorab überlegen, welche Genusswaren man sich kaufen möchte.“

Bei Süßigkeiten setzt die Verbraucherzentrale nicht auf vollständigen Verzicht. In der Antwort heißt es: „Beispielsweise bei Süßigkeiten gilt: Ein maßvoller Konsum ist nicht schädlich. Also ist kein vollständiger Verzicht auf Süßes nötig, sondern ein bewusstes Genießen, statt einem impulsiven Zugreifen.“

Verwendete Quellen