Wer im Supermarkt Hafermilch kauft, zahlt Mehrwertsteuer wie auf einen Flachbildfernseher

30. März 2026

Von: Moritz Serif

Eine Frau trinkt Hafermilch aus dem Supermarkt.
Eine Frau trinkt Hafermilch aus dem Supermarkt (Symbolfoto/Nano Banana Pro).

Wer im Supermarkt ein Glas Babybrei in den Einkaufswagen legt, zahlt darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wer im selben Regal zur Dose Hundefutter greift: nur 7 Prozent. Der Staat behandelt Tiernahrung als förderungswürdig, Babynahrung nicht.

Das ist kein Einzelfall. Das deutsche Mehrwertsteuersystem steckt voller Widersprüche, die sich durch den gesamten Supermarkt ziehen. Der Bundesrechnungshof nennt eine Reform seit Jahren „lange überfällig“. Passiert ist bisher wenig.

CDU will Mehrwertsteuer im Supermarkt streichen

Jetzt kommt Bewegung in die Debatte: CDU-Kanzler Friedrich Merz und CDU-Fraktionschef Jens Spahn bringen erstmals eine Senkung auf null Prozent für Grundnahrungsmittel ins Spiel.

Doch bevor die Politik über Nullsätze diskutiert, lohnt ein Blick auf das, was heute schon im Regal passiert. Wie besteuert der Staat unseren Supermarkteinkauf – und was kostet das Verbraucher wirklich? Eine Analyse.

Welche Lebensmittel im Supermarkt haben hohe Mehrwertsteuern?

Die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Produkte nur 7 Prozent Mehrwertsteuer tragen. Alles andere zahlt den vollen Satz von 19 Prozent. Die Liste ist historisch gewachsen – und hat mit der Lebensrealität im Supermarkt oft wenig zu tun.

Hundefutter (7 %) vs. Babynahrung (19 %)

Tierfutter gilt als Grundbedarf. Babybrei nicht. Der Bundesrechnungshof hat diesen Widerspruch explizit kritisiert.

Kuhmilch (7 %) vs. Hafermilch (19 %)

Pflanzliche Milchalternativen gelten steuerlich nicht als Grundnahrungsmittel. Laut Ernährungsreport 2025 der Verbraucherzentrale fordern 67 Prozent der Deutschen eine Angleichung.

Kartoffeln (7 %) vs. Süßkartoffeln (19 %)

Süßkartoffeln sind botanisch keine Kartoffeln, sondern Windengewächse. Deshalb: voller Steuersatz.

Apfel (7 %) vs. Apfelsaft (19 %)

Die Frucht ist ein Grundnahrungsmittel, das Getränk daraus nicht.

Leitungswasser (7 %) vs. Mineralwasser (19 %)

Kohlensäure macht aus einem Grundnahrungsmittel steuerlich ein Luxusprodukt.

Trüffel (7 %) vs. Sojaschnitzel (19 %)

Der teuerste Speisepilz der Welt gilt als ermäßigtes Grundnahrungsmittel. Pflanzlicher Fleischersatz nicht.

Kaffeebohnen (7 %) vs. Instantkaffee (19 %)

Der Verarbeitungsgrad entscheidet. Wer seinen Kaffee bei Aldi und Lidl kauft, zahlt für löslichen Kaffee den vollen Satz.

Schnittblumen (7 %) vs. Windeln (19 %)

Frische Blumen sind steuerbegünstigt, Babybedarf nicht.

Froschschenkel (7 %)

Unterliegen laut Anlage 2 UStG als Fleisch dem ermäßigten Steuersatz.

Eine Frau sucht eine Hafermilch im Supermarkt
Im Supermarkt gibt es viele Haferdrinks (Symbolfoto/Krea AI/Google Imagen 4 Ultra/KI generiert).

Was kostet die Mehrwertsteuer-Regelung den Verbraucher wirklich?

Die Widersprüche klingen kurios. Doch sie kosten echtes Geld. Eine eigene Berechnung zeigt, wie viel Verbraucher allein durch die Steuer-Logik draufzahlen.

Die Formel: Jedes Produkt, das 19 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer trägt, kostet den Verbraucher rund 10 Prozent mehr als bei ermäßigtem Satz. Genau gerechnet: Die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte auf den Nettopreis, was 10,1 Prozent des Bruttopreises entspricht (12/119).

Beispiel-Warenkorb mit sieben typischen „Absurd-Produkten“ und ihren aktuellen Discounter-Preisen:

ProduktPreisMwSt (19 %)Wäre MwSt bei 7 %Belastung
1 L Hafermilch0,95 €0,15 €0,06 €0,10 €
1 L Mineralwasser0,50 €0,08 €0,03 €0,05 €
1 L Apfelsaft1,09 €0,17 €0,06 €0,11 €
1 Glas Babynahrung0,89 €0,14 €0,05 €0,09 €
500 g Süßkartoffeln1,49 €0,24 €0,09 €0,15 €
200 g Sojaschnitzel2,99 €0,48 €0,18 €0,30 €
100 g Instantkaffee3,99 €0,64 €0,23 €0,40 €
Gesamt11,90 €1,90 €0,70 €1,20 €

Mehrwertsteuer auf Hafermilch fast dreimal so hoch wie auf Kuhmilch

Zum Vergleich: Die Mehrwertsteuer auf einen Liter Hafermilch bei Aldi (0,15 Euro) ist fast dreimal so hoch wie die auf einen Liter Kuhmilch (0,05 Euro). Würde Hafermilch mit 7 Prozent besteuert, kostete der Liter nur 0,85 Euro statt 0,95 Euro.

Wer im Supermarkt bewusst zu Eigenmarken greift, um Geld zu sparen, zahlt bei vielen pflanzlichen oder verarbeiteten Produkten trotzdem den vollen Steuersatz.

Warum besteuert der Staat Hafermilch wie Luxus?

Die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz stammt in ihren Grundzügen aus einer Zeit, in der es weder Hafermilch noch Sojaschnitzel gab. Pflanzliche Alternativen existierten schlicht nicht, als die Liste der ermäßigten Produkte entstand.

Die Logik dahinter: Grundnahrungsmittel erhalten 7 Prozent, damit sie für alle bezahlbar bleiben. Was als Grundnahrungsmittel gilt, orientiert sich an historischen Kategorien.

Das Problem: Die Realität hat sich verändert. Hafermilch steht in vielen Kühlregalen. Sojaschnitzel sind längst Mainstream. Doch steuerlich gelten sie weiterhin als verarbeitete Spezialprodukte.

Auf dem Bild sind Mineralwasser im Supermarkt zu sehen.
Auch Mineralwasser ist Luxusgut (Symbolfoto/Krea AI/Nano Banana Pro).

Tampons und Menstruationsprodukte waren bis 2019 Luxusprodukte

Dass Veränderung möglich ist, zeigt ein Beispiel: Tampons und Menstruationsprodukte wurden bis Ende 2019 mit 19 Prozent besteuert – als wären sie Luxusgüter.

Nach einer breiten öffentlichen Kampagne senkte der Gesetzgeber den Satz zum 1. Januar 2020 auf 7 Prozent. Bei Hafermilch, Babynahrung und Windeln steht eine solche Korrektur noch aus.

Was würde eine Mehrwertsteuer von 0 Prozent bringen?

IW-Ökonom Tobias Hentze rechnet bei einem Nullsatz mit einer Ersparnis von 15 bis 30 Euro pro Monat je nach Haushaltsgröße. ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann beziffert den fiskalischen Verlust für den Staat auf rund 17 Milliarden Euro jährlich.

Doch es gibt einen Haken: Heinemann warnt, dass nur 50 bis 75 Prozent einer Steuersenkung tatsächlich beim Verbraucher ankommen. Den Rest könnten Hersteller und Händler als Marge einbehalten. Ob Preissenkungen bei Aldi und Lidl tatsächlich weitergegeben werden, ist unklar.

Bis eine Reform kommt, bleibt es dabei: Wer im Supermarkt zur Hafermilch greift, zahlt Mehrwertsteuer wie auf einen Flachbildfernseher. Und das Hundefutter daneben wird behandelt wie Brot.

Verwendete Quellen

  • Eigene Berechnung von supermarkt-nachrichten.de auf Basis aktueller Discounter-Preise (SupermarktCheck, Stand März 2026) und der gesetzlichen Mehrwertsteuersätze (§ 12 UStG)
  • Anlage 2 UStG – Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesrechnungshof – Bericht zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, 2023/2024 (bundesrechnungshof.de)
  • Ernährungsreport 2025 – Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv.de)
  • IW Köln – Tobias Hentze zur Ersparnis bei Nullsatz auf Grundnahrungsmittel
  • ZEW Mannheim – Friedrich Heinemann zu fiskalischen Auswirkungen und Weitergabe an Verbraucher
  • wirtschaftsticker.com – Aktuelle Debatte um Mehrwertsteuersenkung, März 2026 (wirtschaftsticker.com)