Stiftung Warentest testet Burger: Hersteller legt Laborprobe vor

1. Juli 2026

Von: Moritz Serif

Ein Burger liegt auf dem Grill (KI-Symbolfoto).
Ein Burger liegt auf dem Grill (KI-Symbolfoto).

Stiftung Warentest hat 20 Burger-Pattys geprüft: zehn aus Rindfleisch und zehn Veggie-Produkte. Beim Block House American Burger nennt die Stiftung einen Befund mit Shigatoxin-bildenden Colibakterien, kurz STEC.

Jetzt liegt eine Stellungnahme von Block House vor. Der Hersteller verweist auf eine Laborprobe derselben Charge. Nach Angaben des Unternehmens wurde dabei kein STEC nachgewiesen.

Es geht um ein tiefgekühltes Produkt mit vier Pattys pro Packung, 500 Gramm Inhalt und 125 Gramm pro Stück. Stiftung Warentest nennt für den Block House American Burger einen mittleren Ladenpreis von rund 10,99 Euro und das Mindesthaltbarkeitsdatum 19.05.2026.

Block House verweist auf Laborprobe derselben Charge

Block House teilt auf Anfrage von supermarkt-nachrichten.de mit: „die hohe Markenqualität und Sicherheit unserer Produkte haben für Block House höchste Priorität. Deshalb nehmen wir die Ergebnisse von Stiftung Warentest sehr ernst und haben die dort genannten Punkte umgehend fachlich eingeordnet sowie ergänzende Untersuchungen durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor veranlasst.“

Zur Charge schreibt das Unternehmen: „Eine Probe derselben Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.05.2026 wurde im Fachlabor untersucht. Dabei wurde STEC nicht nachgewiesen, ebenso ergaben ergänzende Untersuchungen keinen Nachweis ESBL-bildender Keime.“

Damit bezieht sich Block House auf dasselbe Mindesthaltbarkeitsdatum, das auch auf der öffentlichen Produktdetailseite von Stiftung Warentest steht.

Block House: American Burger vollständig durcherhitzen

Block House verweist auf die geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Das Unternehmen schreibt: „Der Block House American Burger erfüllt alle geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen und kann bei vollständigem Durchgaren sicher verzehrt werden. Verbraucher sollten den American Burger, wie auf der Verpackung angegeben und bei rohen Fleischprodukten generell üblich, vollständig durcherhitzen.“

Die Stellungnahme enthält keine Angaben dazu, ob Block House seit dem Test Lieferungen, Kontrollen, Garhinweise oder Produktinformationen geändert hat.

Stiftung Warentest korrigiert ein Detail zur Anfrage

Stiftung Warentest hatte bereits am 26. Juni 2026 auf Anfrage von supermarkt-nachrichten.de geantwortet. Dabei korrigierte die Stiftung zunächst eine Formulierung aus der Anfrage.

Die Stiftung schrieb: „Und noch ein Hinweis: In Frage 1 steht, wir hätten in einem gekühlten Burger STEC-Bakterien gefunden. Tatsächlich war der Nachweis in einem tiefgekühlten Burger.“

Die Antworten kamen nach Angaben der Stiftung von Testleiter Dr. Jochen Wettach.

Was STEC bei Burger-Pattys bedeutet

Zur Einordnung von STEC schreibt Stiftung Warentest: „Shigatoxin-bildende Colibakterien (STEC) kommen natürlicherweise im Darm von Rindern vor und können zu Kontaminationen von Rindfleisch führen, also auch bei gekühlten und tiefgekühlten Burger-Pattys.“

Weiter heißt es: „Das Vorkommen von STEC ist unerwünscht, aber leider schwierig komplett zu vermeiden. Für Verbraucher ist es entscheidend, solche Produkte unbedingt nur nach vollständigem Durcherhitzen zu verzehren und die Küchenhygiene zu beachten.“

Kühlkette und Verbrauchsdatum bleiben wichtig

Stiftung Warentest verweist nicht nur auf das Durchgaren. Auch die Kühlung spielt eine Rolle.

Zur Kühlkette schreibt die Stiftung: „Bei erhöhten Temperaturen können sich Keime rasant vermehren.“

Zum Datum auf der Packung heißt es: „Generell ist ein Verbrauchsdatum – anders als ein Mindesthaltbarkeitsdatum – so bemessen, dass die Produkte danach vorsorglich nicht mehr verzehrt werden sollten.“

Für Rindfleisch-Pattys formuliert Stiftung Warentest die Grundregel so: „Gekühlte und tiefgekühlte Rindfleisch-Pattys sind generell nur nach vollständigem Durchgaren zu verzehren.“

Stiftung Warentest: Durchgaren ersetzt keine saubere Kühlung

Stiftung Warentest weist zugleich darauf hin, dass Durchgaren nicht jeden Fehler bei Lagerung und Kühlung ausgleicht.

Wörtlich heißt es: „Mit noch so kräftigem Durchgaren kann man jedoch nicht in jedem Fall eine Kühlungs-Unterbrechung wieder kompensieren.“

Die Stiftung begründet das so: „Das Durchgaren tötet zwar zuverlässig alle Keime ab, jedoch gibt es Keime (z.B. Staphylokokken), die ein hitzestabiles Toxin bilden können.“

Weiter schreibt Stiftung Warentest: „In einem solchen Fall würden zwar die Keime abgetötet, aber das zuvor von ihnen gebildete Toxin bliebe intakt und könnte noch zur Lebensmittelvergiftung führen. Das tritt glücklicherweise erst bei einer Massenvermehrung der Keime auf, also wenn das Rohprodukt z.B. längere Zeit ungekühlt gelagert wurde.“

Auf allen getesteten Packungen stand ein Durchgar-Hinweis

Bei den Verpackungen nennt Stiftung Warentest einen positiven Punkt. „Auf allen getesteten Packungen der rohen Burger-Pattys stand der deutliche Hinweis, dass diese Produkte nur nach vollständigem Durchgaren verzehrt werden sollen. Dieser Hinweis ist überaus sinnvoll.“

Auf die Frage, ob Anbieter nach dem Test Reaktionen, Korrekturen oder ergänzende Informationen geliefert hatten, schrieb Stiftung Warentest am 26. Juni 2026: „Uns haben bisher keine ergänzenden Informationen dazu erreicht, die wir einordnen könnten.“

Die Block-House-Antwort mit der Laborprobe ging am 29. Juni 2026 bei supermarkt-nachrichten.de ein.

Was Käufer mit Burger-Pattys beachten sollten

Wer Burger-Pattys bereits gekauft hat, sollte sie nach Warentest-Angaben vollständig durchgaren. Die Stiftung schreibt: „Durchgegarte gekühlte Burger-Pattys können bedenkenlos verzehrt werden. Selbst wenn diese STEC oder Salmonellen enthielten, würden diese beim Durcherhitzen zuverlässig abgetötet.“

Zusätzlich sollte rohes Fleisch in der Küche von anderen Lebensmitteln getrennt bleiben. Stiftung Warentest schreibt: „Wichtig ist ebenso, dass die Keime in der Küche nicht auf andere Lebensmittel verteilt werden, z.B. durch Messer oder andere Küchenwerkzeuge.“

Für den Block House American Burger stehen damit zwei Aussagen nebeneinander: Stiftung Warentest nennt einen STEC-Nachweis in einem tiefgekühlten Burger. Block House verweist auf eine Laborprobe derselben Charge ohne STEC-Nachweis. Käufer sollten das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen, die Kühlung einhalten und das Produkt vollständig durcherhitzen.

Verwendete Quellen